was steht mir nun zu Schüler Bafög oder ALG II?

  • Ich bin etwas verzweifelt..
    Ich bin nun seit 3 Jahren zuhause, weil ich schlimme persönliche und gesundheitliche Probleme hatte und habe. Vorher habe ich eine schulische Ausbildung (Fachschule) gemacht, die ich dann im dritten Jahr eben aus diesen Gründen pausieren musste. Heute bin ich zwar noch nicht wirklich wieder fit, habe aber die einmalige Chance bekommen meine Ausbildung zu beenden, sprich das letzte Jahr wiederholen. Die Ausbildung ist Schüler-Bafög gefördert, habe es aber die ersten Jahre nicht in anspruch genommen, weil ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe. Nun bin ich ausgezogen vor einem Jahr(alles ärtzlich attestiert, warum ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen kann, bin unter 25 Jahre) und wohne in einer WG, in der ich aber nur noch zum ersten August wohnen kann und dann in eine eigene Wohnung ziehen müsste.
    Nun sagt das Arbeitsamt ich muss Schüler Bafög beantragen. Das ist aber so wenig, das ich mir niemals eine Wohnung davon leisten könnte (Hannover ist teuer) und ich weiss auch nicht ob sie mir das bewilligen (meine Eltern werden ja bestimmt auch noch agerechnet?!)
    Steht mir nur bafög zu (wenn überhaupt) oder kann ich noch zusätzlich oder ausschliesslich Förderung vom Arbeitsamt bekommen? Ich mache mir Sorgen, ob ich meine Ausbildung überhaupt beginnen kann, wenn ich überhaupt nicht weiss, ob ich dann noch genug Geld habe um wenigstens meine wohnung und Nahrung zahlen zu können. Ich bin auch sehr ortsgebunden durch meine Krankheit und könnte auch nicht wieder bei meinen Eltern einziehen...
    Hätte vielleicht auch schon einen neuen Mitbewohner für eine Wohnung, der kann aber leider nicht umziehen, weil er erst im Herbst anfängt zu studieren und vorher noch abhängig vom Jobcenter ist und nicht ohne Grund in eine andere Stadt ziehen darf. Wären also mindestens 3 Monate leerer Raum für mich in denen ich mir keine große Wohnung (die spätere WG) alleine leisten kann.
    Das wäre mein einziger rettungsanker gewesen..
    Ich bin echt verzweifelt und weiss einfach nicht mehr weiter...hat jemand einen Rat für mich?

  • Ich finde deine Situation auch sehr verzwickt und kann nicht wirklich Auskunft geben, aber hoffe, dass andere hier im Forum besser Bescheid wissen. Spontan aber würde ich dir raten bzw. dich bitten, eine Einrichtung in deiner Umgebung aufzusuchen, die dich bei all diesen Dingen unterstützen oder unterstützend beraten kann. Solche Einrichtungen kann dir sicher das in deiner Region zuständige Jugendamt benennen. Sei bei deinen telefonischen Nachfragen zwar nett, aber auch etwas hartnäckig, damit du auch wirklich Hilfe bekommst. Ich denke eigentlich, dass dies der beste Weg wäre, wenn du dich nicht an deine Eltern wenden kannst.


    Alles Gute für dich. Gruß. Lirafe

  • Hallo,


    der Höchtsbetrag Schülerbafög bei einer eigenen Wohnung liegt bei 514€, dazu kommen 154€ Kindergeld und Wohngeld wirst du wahrscheinlich auch noch beantragen können. Mit einem kleinen Nebenjob wird so eine Summe zusammen kommen die deutlich über dem ALG2 Satz liegt. Solltest du keinen Anspruch auf Bafög haben weil deine Eltern zu viel verdienen bzw. nur auf ergänzende Bafögleistungen, sind deine Eltern natürlich auch verpflichtet dir diese finanziellen Leistungen zukommen zu lassen.


    Eine Förderung vom Arbeitsamt ist bei einer bafögförderungsfähigen Ausbildung ausgeschlossen!

  • @liralife


    echt?
    Nach meiner Info liegt der Höchstbetrag Schülerbafög bei 514€ und der von Studentenbafög bei 584€.
    Dann sieht es ja noch besser aus...


    Habe auch eine Frage zu Bafög Ich beziehe Hartz IV , meine Tochter ( 17 J. ) Bafög . Wird das Bafög komplett angerechnet und wie ist es mit den Schulgebühren ( 109,00 € ) bzw. Fahrkosten ( 29,00 € )

  • Salle und JayKay
    Ich glaube, da ist meinerseits eine Entschuldigung fällig. Ich lese immer nur "Bafög" und unterscheide nicht. Mein Sohn bekommt Bafög (584 €). Aber du hast Recht; das ist wirklich "Studenten"-Bafög. Wußte nicht, dass es da solche Unterschiede gibt. Aber vielleicht liegt es daran, dass die Studenten auch ihre Studiengebühren halbjährlich zahlen müssen, die recht hoch sind.
    Gruß. Lirafe

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
    Habe jetzt endlich meine Bearbeiterin vom Job Center ans Telefon bekommen (man hat mich vorher nie durchgestellt) und sie meinte, wenn das Geld nicht ausreicht, also mein Bafög, bekomme ich noch zusätzliche Unterstützung vom Arbeitsamt. Weiss nicht warum und wieviel, das stellt sich raus, wenn ich meinen bafögbescheid habe.
    Ein Nebenjob ist für mich nebenbei gesundheitlich leider unmöglich. Ich versuche jetzt mal so eine Beratungsstelle zu finden.

  • Hallo,


    ja, es handelt sich hierbei um eine Bezuschussung der Mietkosten. Es ist aber troztdem fraglich ob du diesen bekommst. Die Studenten die mir bekannt sind und die diese Leistungen zugesprochen bekamen, hatten ausnahmslos keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. In deinem Fall würdest du mit dem Kindergeld und dem Höchstsatz bereits auf ein Einkommen von 678€ kommen, so dass dein Bedarf mit dem Wohngeld gedeckt sein sollte.

  • kerry12
    Kenne mich leider nur mit Studentenbafög aus. Da ist es so, dass nichts angerechnet wird, sondern der "Student" aus der BG `rausfällt und nur noch zur HG zählt. Studienbeiträge, Fahrtkosten etc. sind von diesem Bafög zu begleichen. Aber wie gesagt, das könnte beim Schülerbafög anders sein. Hier oben im Forum in der Menueleiste gibt es den Unterpunkt "Bafög". Vielleicht kannst du dich dort mal durchwühlen.


    Gruß. Lirafe

  • Meines Wissens nicht, da bereits in beiden die Kosten für die Unterkunft berücksichtigt sind. Die gehen davon aus, dass man bei 678 € (abzügl. RS 351 €
    verbleiben 327 €), sich ein Zimmer im Wohnheim bzw. WG mieten kann. Bei uns gibt es für 1-Raum-Wohnungen max. 275 € als Höchstmiete. Damit entfällt also der ALG-II-Anspruch. Dass man kleine, kostengünstige Wohnungen schwer bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Aber es gibt auch Wohlfahrtsverbände, die Wohnheime für Azubis unterhalten. Die Caritas hat letztens bei uns sogar inseriert. Da solltest du dich noch einmal umhorchen.

  • Schön das dem Fragesteller jetzt klar ist auf was er Anspruch hat, und warum!


    und es bringt bestimmt viel beim Sozialträger in Deinem Ort nachzufragen- Mache ich auch immer so, ich
    frag auch immer in Dresden nach wenn ich in Köln lebe!


    Lustig, lustig !