anspruch???

  • hallöchen...bin neu hier:D
    und befinde mich auch grad im algI2 antragswirrwarr!
    mein freund ist grad arbeitslos geworden und hat anspruch auf alg (warten noch auf den bescheid).
    ca. 850€ wird er bekommen, wovon 440€ miete und 40€ strom schon mal abgehen+ (gez etc.)...


    als er noch gearbeitet hat, hatte er "zu viel" verdient (wir sind ja schon als bg eingestuft) und ich musste meine krankenversicherung selber zahlen (142€) und das bei nur einer geringfügigen beschäftigung von 400€, weil mir wohl vom amt nichts zustand!
    hatte das glück, dass ich dann eine ganze zeit lang sozialversicherungspflichtig arbeiten konnte, was jetzt ende april aber zu ende geht und ich dann vorläufig erst mal nur noch auf ca. 165€ arbeiten würde und die krankenversicherung wieder selbst tragen müsste:( aber wie soll das denn bei dieser summe funktionieren?



    oder steht mir in diesem fall dann hartz4 zu, weil er ja alg bekommt, sodass auch meine krankenversicherung übernommen werden würde?
    wir müssen ja schließlich auch noch was zu futtern haben für den monat usw. :)


    hoffe, es war nicht zu umständlich beschrieben und ihr habt vielleicht ne antwort für mich...wär ganz lieb:)

  • hallöchen,


    ich würde euch empfehlen, gleichzeitig den antrag auf H4 zu stellen (geld ab antragstellung), nicht warten bis der bescheid von alg1 da ist, geht euch nur zeit verloren..
    vl schonmal nach der stelle für wohngeld erkundigen und einen antrag holen..
    so wie ich es lese seit ihr nur zu zweit, da wird wohl nicht viel mit ergänzend H4 sein, denk ich..


    versucht es doch vorab mal mit einem H4-rechner..den gibts übrigens auch fürs wohngeld..


    hoffe konnte etwas helfen..


    lg
    BineNRW

  • huhu bine und danke für den tip:)


    hab heut fleißig die ganzen formulare ausgedruckt und soweit fertig ausgefüllt, damit morgen alles abgeben werden kann!
    aber wollt die gelegenheit nutzen eine evtl. prognose zu bekommen, ob es überhaupt sinn macht nen antrag zu stellen:)
    macht es denn einen unterschied, ob ich zu so einer stelle für wohngeld gehe oder ich schon gleich das zum hauptantrag dazugehörige formular genutzt habe für miete usw. (kosten der unterkunft) ???
    oder ist das wohngeld in dem fall was ganz anderes? dann werd ich das natürlich gleich morgen auch noch tun!!! ;)
    werd dann gleich mal probieren den h4rechner zu missbrauchen...und noch mal danke...


    lg zurück michi

  • pollie
    1. GEZ-Gebühren
    Du schreibst: "... wovon 440€ miete und 40€ strom schon mal abgehen+ (gez etc.)..."
    Falls ihr jetzt oder irgendwann mal H IV bekommt, könnt ihr euch von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Das funktioniert mit einem Antrag, den man aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und mit Anlagen versehen kann - immer für ein halbes Jahr bis zur nachfolgenden Antragstellung.
    2. Krankenkasse-Zuzahlungsbefreiung
    Bei der Krankenkasse könnt ihr ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen. Max. 2 % des Jahreseinkommens muss man für Zuzalungen (Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlungen Zahnarzt, Krankenhausaufenthalte etc.) aufbringen. Dies ist unabhängig davon,bei welcher Kasse man ist.


    Gruß. Lirafe