Raus von zu Haus, mit Hartz 4.

  • Hallo Leute.
    Bin ganz neu hier weil ich in Sachen Hartz 4 unbedingt Nachhilfe brauche.
    Auf Grund einiger Differenzen will meine Mutter mich jetzt rausschmeisen. Sie sagt ich soll mich selber darum kümmern wie und wo ich wohnen werde verweist aber auf Hartz 4. Habe viel im inet gelesen und mit Freunden gesprochen, die sagten nach den Gesetzen her hätte ich auf jeden Fall die Möglichkeit zu Hause auszuziehen, eine Wohnung bezahlt zu bekommen und den normalen Hartz 4 Satz. Meiner Mutter wurde allerdings erzählt "es sei normalerweise nicht möglich dass ich als Schüler ausziehe": Spricht allerdings ja auch keiner von normal, denke dass das so die Masche ist dass Leute mit Halbwissen erstmal dezent abgewiesen werden. Ich möchte mich deshalb vorher informieren und am besten noch mit Paragraphen argumentieren die mir einen Anspruch gewähren x)
    Hier noch ein paar Dinge zu meiner Situation, ich bin 19 Jahre, lebe noch bei meiner alleinerziehenden Mutter mit meinen 3 Geschwistern. Gehe in die 11e Klasse und will auf jeden Fall mein Abitur machen. Im Moment sind wir selber alle Hartz 4 Empfänger da meine Mutter auf Grund meiner behinderten Schwester nicht arbeiten gehen kann. Schlafe im Moment eigentlich öfter bei meiner Freundin als daheim.
    Wäre froh wenn sich jemand mal damit auseinandersetzen könnte und mir weiterhilft. Habe wie gesagt schon viel rumgelesen allerdings findet man auch im internet 9 von 10 total Unaktuelle Daten darüber. Wenn noch irgendwelche Fragen anstehn die die Situation klären würden - gebe auf alles eine Antwort. Bitte um Hilfe,
    mfG,
    Mr.Ayo


    edit: wohne in Südhessen

  • Hay,


    da du Schüler bist, steht dir nach dem Auszug kein Hartz IV zu. Da deine 10 Pflichtschuljahre vorbei sind. Du musst eher nach Schülerbafög schauen und es beantragen, musst aber ausdrücklich erklären WARUM du ausziehen willst, da deine Eltern noch für dich zuständig sind, sprich du musst denen erklären warum es für dich unzumutbar ist bei deiner Mutter weiter hin zu wohnen. Daher kannst du dich auf Hartz IV eh nicht verlassen, bzw aufgrund dessen das du ABi machst steht dir auch kein Hartz 4 zu. Du könntest vll höchstens eine Erstausstattung beantragen, ansonsten nur Kindergeld, Kindesunterhalt vom Vater(sollte er zahlen) was dir dann zusteht und nicht mehr deiner Mutter und Schülerbafög.


    Deshalb versuch lieber direkt über Schülerbafög was zu erreichen, aber es ist wirklich wichtig das du genaue Gründe angibst warum du von Zuhause ausziehst. z.B. das deine Mutter aufgrund von erheblichen differenzen nicht mehr mit dir in einer Wohnung leben will.



    Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von


    1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
    4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
    5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
    6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
    7. Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
    8. Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].

  • Okay. Habe gelesen dass ALG 2 gegeben werden kann, wenn kein Anspruch auf Bafög/Schülerbafög besteht. Theoretisch müsste ich also schon ausgezogen sein um es zu bekommen.. hmm wusste aber nicht dass ich durch einen triftigen Grund auch Schülerbafög bekommen kann. Muss ich für Schülerbafög die selbe Anlaufstelle aufsuchen? :)

  • Hay,
    also du kannst nur Schülerbafög als Schüler beantragen da dir als Schüler ab Klasse 10 kein Hartz 4 in einem selbstständigen Haushalt zusteht. Nein das kannst du nicht beim selben Amt beantragen Google es einfach mal wo du es bei dir beantragen kannst. Ansonsten kannst du vll bei deinem Alter noch mit dem Jugendamt reden, auch wenn es vll blöd ist für dich aber die können dir bestimmt helfen, da du ja auch erst 19 bist. Dann hast du auch auf jedenfall was in der Hand wenn auch das Jugendamt sagt das zwischen deiner Mutter und dir unüberwindbare Differenzen sind. Den sonst sieht das Amt keinen Grund warum du ausziehen solltest und kann dir die Leistungen verweigern.