Was ist mit unseren Grundrechten?

  • die arge hat mir im okt. 08 einen bescheid zugestellt, in dem auf s. 3 als vertreter der bedarfsgemeinschaft mein 19jähriger sohn angegeben ist. ich habe daraufhin darum gebeten, das zu ändern und falls die bitte nicht reicht, widerspruch eingelegt. begründung: ich habe meinem sohn niemals eine vollmacht erteilt, mich oder meine minderjährigen kinder (2) zu vertreten. außerdem habe ich stets die notwendigen anträge gestellt und alle korrespondenz abgewickelt. es gab also überhaupt nie einen grund zu der annahme, mein sohn sei vertreter oder bevollmächtigter. antwort der arge: da ich selbst krankheitsbedingt nur sozialgeld erhalte und mein 19jähriger sohn der älteste erwerbsfähige ist, sei er automatisch als vertreter der bg einzusetzen. ein widerspruch werde nicht zugelassen. fertig!
    jetzt ist ein neuer bescheid zugestellt worden - direkt an meinen sohn. wieder mit dem gleichen text, da er den antrag gestellt habe usw. wird vermutet, dass er die bg vertrete. ich will das nicht, fühle mich in meinen grundrechten auf selbstvertretung als volljährige und mutter von zwei minderjährigen kindern auf das mir zustehende elternrecht auf interessenvertretung vollkommen beschnitten. man muss schon so viel über sich ergehen lassen und jetzt auch noch das. es ist doch nicht so, dass ich nicht mehr "alle tassen im schrank habe" und selbst dann müsste das vormundschaftsgericht mir einen betreuer zur seite stellen und den kindern einen vormund oder was es da so gibt. aber die arge darf das einfach durch entscheidung der untersten angestellten. das kann doch einfach nicht rechtens sein! über einen rat würde ich mich sehr freuen. lieben dank im voraus

  • Das alles hat nichts mit "alle Tassen im Schrank" zu tun.


    Da du offensichtlich Krankheitsbedingt nicht erwerbsfähig bist(nicht in der Lage mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten), kann du kein ALG II beziehen, sondern nur Sozialgeld, ebenso wie deine nicht erwerbsfähigen kindern (unter 15 Jahren alt).


    Daher ist dein 19 Jähriger Sohn die einzige in der BG lebensde Erwerbsfähihe Person, und damit Gleichzeitig Antragssteller.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Diablo - wie das gesehen wird, ist mir schon klar. In § 38 SGB II steht aber: "Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer BG lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer BG, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt hat." In meinem Fall stehen aber gleich mehrere Anhaltspunkte entgegen, so dass es gar nicht hätte zu einer solchen Vermutung kommen dürfen. Sei mal ganz ehrlich, wer will sich selbst und auch seine minderjährigen Kinder von seinem 19jährigen Sohn/Bruder vertreten lassen? Und wenn da dann trotzdem jemand ist, der sowas vermutet und dann auf seinen Irrtum hingewiesen wird, sollte dies berichtigen. Außerdem hat er - wie gesagt - nie einen Antrag gestellt. Das paßt nicht zum Gesetzestext. Und wenn sie das schon durchziehen wollen, dann müßten sie ihm doch auch das Geld überwiesen ("entgegenzunehmen"). Das bekomme ich aber wiederum. Und ich meine außerdem, dass alle anderen Gesetze mit dem Grundgesetz konform gehen müssen - oder etwa nicht?

  • Es kann eigentlich gar nicht sein das dein Sohn als Haushaltsvorstand gesehen wird denn das bist du als Mutter.Wenn du nicht in der Lage bist zu arbeiten mußt du ja Leistungen beim Sozialamt beantragen.Damit hat dein Sohn nichts zu tun.Welches Einkommen hat denn dein Sohn?

  • @ kitty 121 Also wegen meiner Krankheit bekomme ich z. Z. Sozialgeld von der Arge, ein Rentenantrag läuft. Mein Sohn ist noch Schüler in der 12. Klasse und dann habe ich noch zwei mdj. Kinder von 17 und 11 Jahren. Und ich will einfach nicht, dass mein Sohn als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft angesehen und angeschrieben wird. Er hat in keinster Weise irgendeine Vertretungsmacht. Bloß was kann ich dagegen unternehmen?

  • "Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer BG lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer BG, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt hat...... Und ich meine außerdem, dass alle anderen Gesetze mit dem Grundgesetz konform gehen müssen - oder etwa nicht?


    1. weiß ich bisher immer noch nicht auf welches Grundrecht du dich hier berufen möchstes und 2. ist deine 19. Jähriger Sohn der einzige erwerbsfähige Hilfebedürftige in der BG, dahertrifft die oben genannte Vermutung vorerst zu. Wie du das ändern kannst, kannst du weiter unter in meinen Ausführungen lesen.


    @ kitty 121 Also wegen meiner Krankheit bekomme ich z. Z. Sozialgeld von der Arge, ein Rentenantrag läuft. Mein Sohn ist noch Schüler in der 12. Klasse und dann habe ich noch zwei mdj. Kinder von 17 und 11 Jahren. Und ich will einfach nicht, dass mein Sohn als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft angesehen und angeschrieben wird. Er hat in keinster Weise irgendeine Vertretungsmacht. Bloß was kann ich dagegen unternehmen?


    Du machst folgendes:


    Gehe zum Amt, und Bitte darum, dass alle Schreiben der BG an dich übersandt werden, dass ist Technisch ohne weiteres möglich.


    Wenn du dann da bist, legst du denen noch eine Vollmacht deines Sohnes vor, dass du alle Entscheidungen in der BG triffst und ....Fertig


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Diablo
    Aber ehrlich, rein verstandes- und gefühlsmäßig, finde ich es ein Unding, dass - wie in diesem Fall - der Mutter die Vertretungsbefugnis für ihre drei Kinder insgesamt abgenommen wird und sie zur Änderung dieses Zustand eine "Vollmacht" ihres Kindes braucht. Wird da wirklich nicht unterschieden, ob die BG aus Mutter oder Vater und Kind oder Verheirateten oder sonstigen Personen stammt?


    Lirafe

  • @ diablo - na ja, mit den Grundrechten ist das so eine sache, ich beziehe mich eher auf das bgb, die bestimmungen zur vollährigkeit, durch die man voll geschäftsfähig ist und zum anderen auf § 1629 bgb, der die vertretung des kindes regelt. hier steht doch ganz eindeutig, dass die elterliche sorge die vertretung des kindes umfasst. ...ist eine willenserklärung gegenüber dem kinde abzugeben, so genügt die abgabe gegenüber einem [U]Elternteil[U].ein bescheid der arge enthält auch eine willenserklärung, nämlich u.a. den mdj. kindern ...€ zu bewillligen. mein sohn hat für seine geschwister eben nicht die elterliche sorge und für mich ist er auch kein betreuer o.ä.

  • @ lirafe - hallo lirafe, schön, dass wenigstens du mich verstehst. vielleicht müssen andere erst mal selbst in eine solche situation kommen, wo ihnen ein 19jähriges kind "vor die nase gesetzt" wird. möchte dann mal sehen, wer das alles einfach widerspruchslos hin nimmt. wie gesagt, ich fühle mich entmündigt und meinem recht auf elterliche sorge enthoben.

  • @ lirafe - hallo lirafe, schön, dass wenigstens du mich verstehst. vielleicht müssen andere erst mal selbst in eine solche situation kommen, wo ihnen ein 19jähriges kind "vor die nase gesetzt" wird. möchte dann mal sehen, wer das alles einfach widerspruchslos hin nimmt. wie gesagt, ich fühle mich entmündigt und meinem recht auf elterliche sorge enthoben.


    Trotzdem verstehe ich das Problem immer noch nicht, wenn dein Sohn nicht als Antragssteller gewertet wird, dann erhalten deine anderen Kinder und du keine ALG II Leistungen, was vermutlich nicht in deinem Sinne sein kann.


    Mach es doch einfach das, was ich dir oben beschrieben habe und gut ist es.


    Gruß


    Diablo

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  • Diablo
    Das Eine ist dasjenige, das sie derzeit tut (tun muß anscheinend), das Andere, und darum geht es ihr insbesondere, ist die Tatsache, dass ihr Kind für sie handeln muß. Mal ganz einfach gesetzt den Fall, du hättest ein Kind, dass das nicht versteht, Angst hat, sowas zu unterschreiben, sich plötzlich unter Druck und verantwortlich für die Familie fühlt oder sonstwas. Für dieses Kind stelle ich mir das auch nicht gerade einfach vor - und je nachdem, wie Kinder geartet sind -, könnte es dadurch auch zu konkreten Schwierigkeiten innerhalb einer Familie kommen. Die Zuständigkeiten verschieben sich (wenn auch manchmal "nur" im Kopf). Das kann nicht richtig sein.