Was steht uns zu?

  • Hallo miteinander,


    ich habe hir mal einige Fragen bezüglich Staatlicher förderung...


    Kurz zur Situation...
    Ich bin am 01.12.2008 mit meiner Schwester zusammen nach Minden, Westfalen gezogen.
    Wir stehen beide in der Ausbildung im 1. Lehrjahr...
    Sie bekommt netto etwa 430 euro und ich bekomme 370€
    Desweiteren bekommen wir von unseren eltern unser Kindergeld ausgezahlt.


    Fixe ausgaben sind:
    Ausgaben sind Natürlich die wohnung mit 359,20 euro kalt (70qm)
    Heizung und Strom in etwa 144 Euro.
    Telefon und Internet 40€
    TV 20€


    Natürlich kommt noch essen hygieneartikel uns Spritt fürs auto dazu...


    EIgentlich wollten wir beide zusätzlich BAB anmelden aber da ich bereits eine Schulische ausbildung gemacht habe stünde mir mix zu so das Arbeitsamt.
    SOmit habe ich dann WOhngeld beantragt.


    Bei meiner schwester ist das Problem jetzt das sie laut Bescheid nur 63 Euro pro Monat bekommt und ich bekomme 80€ Wohngeld.


    Meine Frage ist jetzt sind die 63 € BAB bei ihr gerechtfertigt?? Weil eine Berufsschulkollegin von mir bekommt so in etwa 350€ und als man uns sagte das man sich das auch im netz auf der arbeitsamtseite ausrechnen kann sind wir auch auf etwa 190€gekommen.
    Wird mein Gehalt an ihrem angerechnet?? und wenn ja warum?? sind ja eine wohngemeinschaft keine wirtschaftsgemeinschaft....zumal nicht mal das Geld von unseren Eltern mit angerechnet wurde.


    Wir haben beide wenn alles bezahlt ist nicht viel über zum leben
    Was könnte man noch beantragen um zumindest annähernd angemessen leben zu können??


    Lieben Dank im Vorraus