Hallo
ich habe folgendes Problem mein Sohn 18 wohnt noch zu Hause er wird in 8 Wochen Vater hätte er nicht eigentlich Anspruch auf einer eigene Wohnung. Er gründet ja demnächst eine eigne Familie und muss lern mit Kind und Partnerin zu leben.
Bin für jeden Rat dankbar!
MFG Lamu
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Was macht denn dein Sohn?Schule oder Ausbildung?Wie sieht es mit der Unterstützung durch euch aus?
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Er macht zur Zeit nichts beginnt im Herbst seinen Schulabschluss nachzuholen. Ich bin alleinerziehend und beziehe Harzt 4.
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Ich glaube nicht das er ein Recht auf eine eigene Wohnung hat.Die Freundin mit Kind ist eine eigene BG und sie kann auch eine Wohnung beanspruchen aber dein Sohn ist zwar der Vater aber nicht mit ihr verheiratet.Da er noch unter 25 ist bist du noch für ihn unterhaltspflichtig.Ihr könnt gerne mal in der ARGE nachfragen aber ich denke nicht das er ausziehen und selbstständig Leistungen bekommen kann.
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Hallo,
muss dir diesmal leider widersprechen, Kitty. Als Vater des Babys darf er natürlich mit seiner Freundin und dem Kind in einer Wohnung leben. Die drei bilden dann eine BG. Hat ja was mit Familienzusammenführung zu tun...
Aber ihr solltet trotzdem vorher zur ARGE gehen und das klären, nicht dass es hinterher Probleme gibt. Die beiden (also die Eltern des Babys) müssen sich ja sowieso eine geeignete Wohnung genehmigen lassen.
LG, Jalale.
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