Auszug des Sohnes wg. Unzumutbarkeit

  • Hallo liebe Forumsbewohner,


    ich habe mich mal hier angemeldet weil ich selbst ein Problem habe mit dem ich nicht so recht umzugehen weiß.
    Mein 20-jähriger Sohn befindet sich derzeit in stationärer Therapie wg. Alkoholproblemen und psychosomatischen Beschwerden. Es geht ihm zunehmend besser (mir auch) und es steht im Juli die Entlassung an.
    Die Frage ist in der Klinik, wo er nach der Therapie "wohnen" soll...ER soll sich entscheiden ob er in eine WG möchte oder in ein betreutes Wohnen oder in eine eigene Wohnung. Eigene Wohnung wäre ja toll, doch wer soll das finanzieren? Es geht ja dabei nicht nur um die Beschaffung der Wohnung, nein, es sind ja noch Mietkaution, Ersteinrichtung und auch monatlicher Unterhalt zu zahlen. Ich verdiene nicht viel, allerdings hat mein Mann ein recht hohes Einkommen, was aber durch Unterhaltszahlungen an die Ex-Familie geschmälert wird (Ehegattenunterhalt und Unterhalt für 2 Kinder).
    Jetzt meine Frage: Ist es möglich dass er vom Amt unterstützt wird? Also einen Teil würde ich ja noch "sponsoren" sozusagen. Möbel würden wir ihm schon kaufen. Doch die laufenden Kosten können wir hier auf keinen Fall aufbringen. Und für ihn ist es ungeheuer wichtig, dass er lernt auf eigenen Beinen zu stehen. Das Jugendamt könnte uns unter Umständen auch helfen (hab ich hier gelesen), denn wir hatten jahrelang mit diesem Amt zu tun ( Familientherapie).
    Es ist nicht so, dass ich mich vor der Verantwortung drücken will, aber ich SOLL sie sogar ablegen, weil der Junge sonst nie lernt selbstständig zu sein und sich immer wieder auf Mama verlässt. DAS war das Thema der Therapie...


    Da muss doch was zu machen sein, damit der Junge nicht wieder in alte Muster verfällt und sich auf Mamas Schoß ausruht (die Alte wirds schon richten!).


    Hat jemand Erfahrungen in dieser Richtung? Gibt es wirklich einen sogenannten "Härtefallantrag"? Wo muss ich den stellen, oder muss er das machen? Tausend Fragen *seufz*...:cool:


    Antwortet mir jemand? *neugierigbin*:confused:


    Bis dann, Barbara:)

  • Wenn ihr mit dem Jugendamt bereits gute Erfahrungen gemacht habt solltet ihr euch dort nochmal hinwenden.Ich denke in eueren speziellen Fall der ja auch durch ärztliche Unterlagen bewiesen werden kann würde die ARGE einer eigenen Wohnung vielleicht zustimmen.Welche Kosten die euch dann übernehmen müßt ihr dort direkt klären.Ich denke das ist von Fall zu Fall verschieden.Normalerweise ist euer Sohn ja noch keine 25 und könnte eigentlich nicht ausziehen und da er sicher auch noch keine Ausbildung hat wäret ihr Unterhaltsverpflichtet.Aber es gibt immer Ausnahmen.

  • Also in den speziellen Fall wäre es unverantwortlich, den Jungen wieder zu seinen Elern zu stecken, da er dadurch schnell in die alten Muster verfallen kann und dann wahrscheinlich über kurz oder lang rückfällig wird.


    Den Härtefallantrag sollte auch er stellen, eventuell mit Hilfe eines Therapeuten/Sozialpädagogen der Einrichtung. Ebenfalls sollte er sich selber um die Wohnungssuche kümmern, denn wie du schon geschrieben hast, ist es ganz wichtig, dass er endlich lernt, die Verantwortung für sein Leben SELBER in die Hand zu nehmen.


    Ich wünsche euch viel Erfolg!!!


    LG, Jana

  • Jana und Kitty,


    vielen Dank für die Antworten, ich kam nicht dazu hier früher nachzuschauen...
    Es hat sich auch schon wieder etwas anderes ergeben, Junior mag doch lieber in eine betreute WG ziehen, traut sich das ganz alleine noch nicht zu. Naja, so ist die erste Frage ja erstmal hinfällig, doch gut zu wissen, wenn es dann soweit ist. Ewig wird diese WG ja auch nicht von der KK finanziert.
    Habt ein schönes langes WE,
    sicherlich meld ich mich noch mal...
    LG, Barbara