das heisst, die arge könnte sich theoretisch quer stellen, weil die wohnung zu groß ist? - ich wohne doch aber erstens zur untermiete und zweitens habe ich doch angegeben, dass wir vorläufig nicht füreinander einstehen werden. aber auch wenn die arge den umzug nicht genehmigen sollte, kann ich ja umziehen und sie müssen mir die untermiete bezahlen (siehe link und deine postings).
mal sehen, ich habe den uvm und die beantragung abgegeben!