Untermiete

  • das heisst, die arge könnte sich theoretisch quer stellen, weil die wohnung zu groß ist? - ich wohne doch aber erstens zur untermiete und zweitens habe ich doch angegeben, dass wir vorläufig nicht füreinander einstehen werden. aber auch wenn die arge den umzug nicht genehmigen sollte, kann ich ja umziehen und sie müssen mir die untermiete bezahlen (siehe link und deine postings).


    mal sehen, ich habe den uvm und die beantragung abgegeben!

  • Ich denke vorläufig dürfte das kein Problem sein mit der Wohnung, weil deine Miete ja geringer ist als vorher. Wenn ihr aber in einem Jahr als BG gewertet werdet, geht ja die ganze Wohnung in die Berechnung ein, und dann ist sie zu groß und sicher auch zu teuer.
    In diesem Fall würdet ihr eine Umzugsaufforderung bekommen, bzw. müsst die Differenz zur angemessenen Miete für zwei Personen selbst tragen.

  • korrigiert mich, wenn ich einen denkfehler habe, aber ist der uvm eigentlich nicht unnötig, wenn ich beim antrag sowieso angegeben habe, daß ich mit meiner partnerin zusammenwohne bzw. wir auf probe zusammenleben wollen.

  • ich habe da noch eine frage. ;)


    da ich jetzt ja mit meiner freundin zusammenwohne und als alg2-empfänger (auf antrag) frei von gez-gebühren bin, könnte sich doch meine freundin abmelden und ich mich dafür anmelden. wenn ich denen dann den wisch vor die nase halte, müssten wir dann ja beide nichts bezahlen, oder?

  • dass lass mal meine sorgen sein! ;)
    ich habe es auch schon geschafft und etliche in meinem umfeld auch.


    leider hast du mir damit aber meine frage nicht beantwortet.
    rein theoretisch müsste es aber so sein, wie im oberen thread beschrieben, oder? - schliesslich brauchen ja nicht beide zu bezahlen!

  • Ich weiß nicht so recht wie die GEZ das sieht oder wie die das handhaben aber normalerweise würde ich auch sagen das es reicht wenn einer bezahlt.Du wärst ja sowieso befreit und da spart ihr ja schon wieder was.


    so sehe ich das natürlich auch! :)


    habe da noch eine frage. ;)


    die sache mit der untermiete geht in ordnung, aber nun soll ich der arge ein schreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, wieviel miete meine freundin bezahlt. die miete ist schon günstiger als normal, aber auch nur, weil sie den hauseigentümer (indirekt) kennt.
    könnte es sein, dass die arge sich quer stellt, weil ich die untermiete evtl. zu hoch angesetzt habe? gibt es eine pimaldaumen-formel für die berechnung der untermiete?


    (kann/werde keine weiteren details nennen, da davon ausgegangen werden muss, dass regionale arge-mitarbeiter ebenfalls in diesem forum vertreten sind ;) )

  • damit ich das jetzt mit der untermiete und ein jahr lang nicht füreinander einstehen richtig verstanden habe:


    für 12 monate ab dem 1.6. gelten wir, obwohl wir zusammen leben, als separate leute, richtig? - das heisst, der eine muss für den anderen innerhalb dieser zeit nicht einstehen/aufkommen?

  • Michis, das schreib ich dir jetzt schon zum 10. Mal: IHR WERDET EIN JAHR LANG NICHT ALS BG GEWERTET, WENN IHR ANGEBT ERST AUF PROBE ZUSAMMEN ZU LEBEN.
    Wegen dem Untermietvertrag, dein Mietanteil sollte nicht wesentlich höher sein sein als der deiner Freundin. Bei nem bisschen mehr, könnt ihr im UVM ja festhalten, dass du das größere Zimmer nutzt o.ä.


    LG, Jalale.

  • mein mietanteil sollte nicht wesentlich höher als der meiner freundin sein? - ich dachte, dass ich als untermieter natürlich einen erheblich geringeren mietanteil haben müsste.
    der uvm ist längst genehmigt! dass zusammenleben auf ein jahr probe ist auch durch! ich habe den entsprechenden korrigierten bescheid bereits erhalten.
    die arge will jetzt nur wissen, wie hoch die tatsächliche miete ist. ich habe als mietanteil einfach 1/4 angegeben.

  • Achso. Na eigentlich, bei zwei Personen, kann dein Mietanteil die Hälfte der Gesamtmiete betragen. Da musst du halt aufpassen wie hoch deine Miete sein darf. Also ich würd schon die Miete im UVM so hoch ansetzen wie dir auch zustünde, solange es eben nicht mehr als die Hälfte der Gesamtmiete ist.

  • jetzt ist es zu spät dafür! so haben wir immerhin nicht das 'problem', dass wir besuch vom arge erhalten. auch wenn ich nichts zu verbergen habe. ;)


    bzgl. der gez-befreiung habe ich folgendes schreiben aufgesetzt. sollte doch so passen, oder?



    Erklärung zur Ab- und Anmeldung



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Frau XXXXX (Rundfunkteilnehmernummer ……) und ich, Neuantragsteller XXXXXXX, sind zusammen in die XXXXXXX, XXXXXXXX gezogen.
    Als zur Zeit Empfänger von Arbeitslosengeld II stelle ich hiermit den Antrag für die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Und da nicht zweimal für die im selben Haushalt genutzten Rundfunkgeräte Gebühren erhoben werden können, meldet sich Frau XXXXXX (siehe Abmeldung) entsprechend ab.
    Sollte sich meine berufliche Situation ändern, werde ich dies selbstverständlich der GEZ mitteilen.


    Anbei ist die Abmeldung von Frau XXXXX und meine Anmeldung beigefügt, ebenso der Bewilligungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


    Ich bitte um einen entsprechenden Bescheid!

  • Mit diesem Schreiben wirst du wohl keinen Erfolg haben. Es gibt für deine Freundin nur eine Möglichkeit sich bei der GEZ abzumelden: Sie besitzt ihre Geräte nicht mehr. Da ihr in einem Haushalt lebt und gemeinsam die Geräte nutzt, müsst ihr auch beide berechtigt sein euch befreien zu lassen. Selbst wenn du beweisen kannst, dass die Geräte alle dir gehören, ändert das nichts.
    Bist du denn schon bei der GEZ gemeldet? Es gäbe natürlich die Möglichkeit durch den Untermietvertrag, dass in "deinem" Zimmer ein Fernseher und die Anlage steht und sonst nirgends. Dann kannst du dich bei der GEZ befreien lassen.
    Interessant ist nur ob die Abmeldung deiner Freundin klappt.

  • ich habe ihre abmeldung zusammen mit meinem 'befreiungsantrag' heute abgeschickt. mal sehen, was sich ergibt! auch bei eheähnlichen gemeinschaften gilt, dass nur einmal gez fällig ist! ihre abmeldung datiert auf den 1.6. und meine befreiung ebenfalls. somit sollte das keine probleme geben. in anderen foren ist zu lesen, dass es geklappt hat. einen versuch ist es jedenfalls wert!
    dass ich zur untermiete wohne, geht die von der gez absolut nichts an! wir leben zusammen und ich als alg2-empfänger kann mich befreien lassen.


    notfalls gibt es die möglichkeit, dass wir keine geräte mehr besitzen. die beweisslast liegt ja bei der gez und nicht bei uns. ;)