Untermiete

  • Hallo Michis,


    was hast du denn davon die alte Wohnung leer stehen zu lassen? Miete für die neue kriegste doch trotzdem nicht.
    Das ist eine ganz schöne "Leck-Arsch"-Einstellung. Der Versuch mit deiner Freundin zusammen zu ziehen ohne dabei als BG eingestuft zu werden, ist streng genommen schon Betrug.
    Und wie Klaus schon schrieb, die Tatsache, dass du dich dann ausschließlich bei deiner Freundin aufhältst, könnte dich in Schwierigkeiten bringen.
    Gib doch einfach an, dass du zu deiner Freundin ziehen willst. Dann bekommst du auch ne Umzugsgenehmigung und die Umzugskosten werden auch übernommen. Du kannst erklären, dass du das Zusammenleben mit deiner Liebsten erst probieren möchtest bevor ihr füreinander einsteht und somit seid ihr ein Jahr lang noch keine BG.


    LG, Jalale.

  • Handelt es sich um eine Art Vordruck, also "Formschreiben"? Wenn du keinen Umzugskosten-Zuschuss beantragen wirst/möchtest und die Wohnung sogar noch günstiger ist, gibt es keinen Grund, den Umzug abzulehnen und ich kann mir solche "Willkür" auch nur schlecht vorstellen. Gegebenenfalls bittest du in einem persönlichen Gespräch freundlich um einen schriftlichen Bescheid dazu. Die wissen dann schon, dass du im Falle eines Negativbescheides Widerspruch einlegen möchtest, der sicher auch durchgeht.


    was genau meinst du mit 'formschreiben'?



    jalale :
    wie gesagt, weder will ich die arge in irgendeiner form bescheissen (daher auch das infoschreiben) noch soll aber meine freundin für mich aufkommen! sie verdient gerade mal leider nur 930€ und wieso sollte sie mich mit finanzieren?
    und wieso ist es eine 'leck-arsch'-einstellung? - der meinung bin ich eigentlich nicht, da erstens die miete um einiges günstiger ist
    ( ~70-65€) und zweitens ich auch keine umzugskostenerstattung haben möchte.
    und solange ich aber in der alten wohnung gemeldet bin bzw. der mieter bin, muss und wird die arge die miete weiterhin bezahlen. in diesem fall unnötige 225€/monat!

  • um eines klarzustellen:
    ich habe nicht vor, die arge zu bescheissen! ABER ich sehe es auch nicht ein, wieso meine freundin für mich aufkommen soll, wenn dies eigentlich die aufgabe eines sozialstaates ist.
    ich verlange/erwarte doch nicht mehr von der arge, außer dass sie die günstigere übernehmen. sollten sie sich aber wieder erwarten quer stellen, werde ich schon dafür sorgen, dass die miete weiterhin 'unnötig' bezahlt wird. und wenn das heisst, dass ich sie möbiliert belasse und bei der freundin alles neu kaufe. das ist fakt!

  • Der Sozialstaat hat nicht die Aufgabe dich zu unterhalten sondern das solltest du selbst tun.


    das ist schon klar! ich meinte auch nur für die zeit der überbrückung.


    naja, dann werde ich dem sb zur gegebenen zeit den uvm plus die meldebestätigung in die hand drücken. mal sehen, wie es weitergehen wird.

  • Hallo,


    wenn du ALG II tatsächlich nur zur "Überbrückung" benötigst, dann ist es doch wohl am sinnvollsten die Variante zu wählen, die ich dir schonmal geschrieben habe. Ziehe offiziell zu deiner Freundin, dann bekommst du den Umzug auch genehmigt. Ihr bildet EIN JAHR LANG KEINE BG, wenn ihr schriftlich erklärt ersteinmal auf Probe zusammen zu ziehen!
    Ein Jahr könnte ja sicherlich zur Überbrückung reichen.
    Dann bekommst du schließlich auch anteilig die Miete für die Wohnung deiner Freundin. Denn das ist ja das Widersinnige bei deiner Ausführung, du bekommst zwar die alte unbenutzte Wohnung bezahlt, und wer zahlt deinen Mietanteil der neuen Wohnung?


    Wenn du den Staat nicht bescheißen willst, dann tu es auch nicht...


    Ist schon ne eigenartige Mentalität, dem "Staat" es zeigen zu wollen. Du willst hier im Forum doch gar keine wirkliche Hilfe, sondern nur die Bestätigung, dass es auch schmutzig geht.


    Viel Spaß im weiteren Leben und fröhliches Auf-die-Schnauze-Fallen bei deinen ach so klugen Versuchen anderen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.


    LG, Jalale.

  • ich benötige alg2 wirklich nur zur überbrückung, da ich mich gerade in der bewerbungsphase nach meinem studium befinde!
    deine beschriebene variante würde ich ja gerne anwenden, aber nur unter der voraussetzung, dass das auch wirklich so reibungslos verlaufen würde wie angegeben. wenn es tatsächlich reicht, dass ich bzw. wir nur angeben brauchen, dass wir ein jahr lang keine BG bilden und dadurch der umzug auch genehmigt wird, wäre alles im lot.


    andererseits hat jemand in diesem thread auch geschrieben, dass die arge den umzug genehmigen 'muss' bzw. wird, da erstens die (unter-)miete um einiges günstiger ist und ich auch keinerlei umzugskostenerstattungen wünsche.


    um eines klarzustellen:
    ich will nicht, dass meine freundin in irgendeiner weise für mich aufkommen muss bzw. ihr schon geringer verdienst irgendwie mit angerechnet wird!


    und wieso ich so reagiere? - ich habe letztens einen indirekten tipp von einem mitarbeiter der arge erhalten, dass ich ein verfahren hätte genehmigt bekommen, wenn ich nicht zu ehrlich gewesen wäre!

  • ist das alles? das heisst, wir würden als ein paar (also freund und freundin) auftreten, aber mit keinerlei konsequenzen?
    und welche unterlagen benötige ich dafür? den untermietvertrag plus die meldebestätigung? und was sonst noch?

  • Hallo Michis,


    im SGB II findest du unter § 7 folgendes:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    [...]


    Gehe zur ARGE bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast, nimm ihn aber mit. Beantrage die Genehmigung zum Umzug und lass dir gleich die Wohnung genehmigen. Nimm ein Schreiben mit, aus dem hervor geht, dass du mit deiner Partnerin zusammen ziehen wirst und erkläre darin, dass ihr unter Berufung des genannten § noch nicht für einander stehen werdet, da ihr "das Zusammenleben erst probieren wollt". Das kannst du wörtlich so schreiben.


    Es ist immer besser den Umzug genehmigen zu lassen, auch wenn die Miete günstiger ist. Du ersparst dir ein Haufen Ärger.
    Du musst die Umzugskostenübernahme natürlich nicht beantragen. Warum aber was liegen lassen, was einem zusteht?
    Zum Schluss meldest du dich um und reichst die Meldebestätigung bei der ARGE nach.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • danke für die info(s)! :)
    mit mietvertrag meinst du jetzt den untermietvertrag, oder? ein von uns beiden unterschriebenes schreiben mit dem inhalt, dass wir noch nicht füreinander stehen, reicht aus? und die meldebestätigung nachzureichen ebenfalls?

  • Ja, Untermietvertrag. Wie gesagt, noch nicht unterschrieben, weil der Wohnung ja zugestimmt werden muss. Meldebescheinigung deswegen nachreichen, weil der Umzug erst genehmigt werden muss, dann kannst du ja nicht schon dort gemeldet sein. Die gibst du zusammen mit dem dann unterschriebenen UMV ab.
    Solch ein Schreiben reicht aus, genau. Am besten mit Verweis auf SGB II § 7 Absatz 3a Nr. 1.

  • Dann ziehst du trotzdem um und meldest das der ARGE, also gibst UMV und Meldebestätigung ab. Die ARGE muss die Miete zahlen, da sie ja nicht höher ist als deine jetzige.
    Siehe:
    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [...]
    Aber ich gehe davon aus, dass der Umzug genehmigt wird.

  • passt das so?


    Arbeit und Soziales
    Landkreis XXXXX
    XXXXXXX


    XXXXX, 13.05.2009


    Beantragung zur Wohnungsgenehmigung bzw. des Umzuges
    (AZ: XXXXXXXXXXXXXXXXXX)



    Sehr geehrter Herr XXXXXX,


    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29.04.2009 teile ich ihnen mit, dass ich ab dem
    1. Juni 2009 in der XXXXXXXX, XXXXXX zur Untermiete bei meiner Partnerin wohne, wir aber unter Berufung auf den Paragraphen 7 (3a) des SGB II das Zusammenleben erst probieren und somit noch nicht füreinander einstehen wollen/werden.
    Mir ist bewusst, dass wir nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.


    Hiermit beantrage ich die Umzugsgenehmigung von der XXXXXXXXXX , XXXXXX in die XXXXXXXXX, XXXXXX XXXXX.


    Den noch nicht unterschriebenen Untermietvertrag habe ich als Kopie beigefügt und werde diese dann unterschrieben zusammen mit der Meldebestätigung im Original vorlegen.


    Ich bitte um eine schnellstmögliche Genehmigung des Umzugs, damit ich die entsprechenden darauffolgenden Schritte einleiten kann.


    Sollten noch weitere Fragen bestehen, bin ich unter der Telefonnummer XXXX-XXXXXXX zu erreichen.





    Mit freundlichen Grüßen

  • alles klaro!
    ich werde die einmalige helferpauschale in höhe von 50€ ebenfalls beantragen. ;)
    sollte ich das in dem obigen schreiben mit aufführen oder separat, wenn der umzug genehmigt wurde?


    dass ich aber bereits schon umgezogen bin (diese woche), sollte ich aber wohl besser für mich behalten, oder?



    eines würde ich aber noch gerne wissen:
    die wohnung meiner partnerin ist ca. 100qm groß (obere etage), meine 2 zimmer sind 21qm groß (eine etage tiefer). das sollte doch keine probleme geben! im untermietvertrag steht nichts von der qm-fläche, nur die zimmeranzahl.


    >>> ein interessanter beitrag <<<

  • Hallo michis,


    Helferpauschale seperat beantragen.
    Zur Wohnung: 100 qm sind zu viel für zwei Personen. Spätestens wenn ihr eine BG bildet, wird das ein Problem. Gut, wenn du bis dahin einen Job hast, ist es egal. Mal schauen ob du den UVM genehmigst bekommst, du musst bei Antragstellung den Hauptmietvertrag mit abgeben.
    Dass du schon umgezogen bist, darfst du natürlich nicht sagen, aber mach jetzt hinne mit der Beantragung!


    LG, Jalale.