Untermiete

  • zur zeit erhalte ich hartz4 und habe eine 35qm-wohnung, die mir das amt bezahlt. ende mai werde ich zur freundin ziehen, die 'nur' 930€ verdient, wollen aber einen untermietvertrag aufsetzen. für mich stehen ein stockwerk tiefer 1,5 zimmer (kleiner als meine jetzige wohnung) zur verfügung, die ich beziehen werde.


    besteht die chance, daß das amt für mich die günstigere 'miete' zahlt? brauche ich eine begründung für den umzug?

  • nein, bezahlt haben will ich nichts!
    als begründung wollte ich die günstigere miete angeben und die ruhe, da es hier bei mir doch leider recht laut zugeht. die neue wohnung ist auf einem dorf, ca. 7km entfernt.


    ich will nicht das amt bescheissen, aber auch meine freundin nicht in die bredouille bringen!


    woher bekomme ich so einen untermietvertrag?

  • Zur Miete: Die ARGEn müssen sogar die Miete in der Höhe weiterzahlen wie bisher, selbst wenn du ohne Genemigung umziehst. Da deine neue Miete günstiger ist, wirst du sie also voll übernommen bekommen. Und wenn du noch nicht einmal Geld für Kaution/Umzug etc haben möchtest, würde es sogar reichen, wenn du denen einfach den neuen Mietvertrag und deine Ummeldung zur Kenntnisnahme und Neuberechnung reinreichen würdest, um Erlaubnis fragen brauchst du dann gar nicht.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • danke für die (erfreulichen) antworten.
    eines würde ich aber gerne noch wissen: soll ich dem arge mitteilen/angeben, daß ich zur freundin ziehe, aber zur untermiete wohne oder wäre es besser nur von EINER guten freundin zu reden?

  • eine frage hätte ich doch noch! ;)


    mal angenommen, die neue wohnung bzw. das zimmer hat 25qm und die miete inkl. nk würde 175€ warm statt wie im moment bei 35qm 210€ betragen. das heisst, die arge würde das übernehmen, richtig? wie gesagt, ich wil keine umzugskostenerstattung oder dergleichen.


    und


    muss ich außer dem uvm und der meldebstätigung noch irgendwas einreichen bzw. reicht es, wenn ich die unterlagen zu händen des zuständigen sachbearbeiters am infostand abgebe?

  • Reiche erst einmal alles ein, was du hast und zeige dich "demütig" und erfrage bei deinem SB, was er denn eventuell noch brauchen könnte, weil du "doch nichts falsch machen oder versäumen möchtest". Du wohnst auch nicht unbedingt bei einer Bekannten, sondern irgendwo bei Menschen, die untervermieten ...


    Gruß. Lirafe

  • Hallo,


    Ihr solltet aber ihn auch darauf hinweisen, wenn die ARGE ihm dahinterkommt dass es seine Freundin ist, es dann zappenduster aussehen kann.
    Dann gibt es nänmlich keine Miete und sie werden zur BG und der Verdienst von seiner Freundin wird angerechnet.


    Entscheiden muss michis es selber, aber man sollte ihm beide Seiten aufzeigen und nicht alles rosarot malen, denn es kann auch anders kommen und dann sollte man über die dunkle Seite bescheid wissen.



    Gruß klaus

  • soweit ich mich jetzt aber informiert habe, sollte es aber damit keine probleme geben.
    denn fakt ist, daß ich erstens wirklich separate zimmer habe (liegen ein stockwerk tiefer), zweitens wir getrennte konten (ohne vollmacht) haben und drittens weder verwandt oder sonstwas sind.
    wie bereits gesagt, verarschen will ich die arge nicht, aber wenn die sich quer stellen sollten (obwohl die miete günstiger ist), lasse ich die alte wohnung leerstehen, ziehe trotzdem zu ihr und 'schmeisse' somit einfach die 225€ monatlich aus dem fenster. im endeffekt würde die arge quasi mindestens 50€, wenn nicht mehr, im monat einsparen.

  • klaus
    Oft ist es doch so, dass die nach ca. einem Jahr sowieso davon ausgehen, dass eine BG vorliegt; das war das, was ich im Kopf hatte; denn man weiß ja anfangs wirklich nie genau, ob "es" dann funktioniert und man länger zusammenbleibt.

  • was meinst ihr, sollte ich meinen sb vorab schonmal darüber informieren, daß ich umziehen werde? - das problem ist, daß ich nicht weiss, wann genau. sollte die sache mit meinem nachmieter problemlos über die bühne gehen, wäre ich ende mai schon raus aus der alten wohnung. ansonsten ist es, sofern nichts anderes passiert, erst ende juli soweit.

  • Man weiß nie genau, was im Leben so alles noch passiert. Ich würde erst relativ kurzfristig Mitteilung machen, es sei denn, du brauchst - finanziell - die Zusage sehr rechtzeitig, weil du auch wenige Wochen nicht überbrücken könntest.
    Aber das ist nur meine persönlcihe Meinung.


    Gruß. Lirafe

  • eine finanzielle zusage ist/wäre mir schon wichtig, auch wenn die freundin/bekannte notfalls den monat auch selber die miete aufbringen könnte. ich weiss ja, wie lahm die arge arbeitet!


    und wie ist das, wenn ich z.b. für den monat jun. die miete überwiesen bekomme, ich aber beispielsweise am 3.6. umziehe?

  • der 03.06. war nur als beispiel gedacht. ;)


    das heisst, sobald ich vom vermieter bestätigt bekomme, daß z.b. ab dem 1.6. ein nachmieter einzieht, melde ich mich vorher um und gebe den uvm inkl. der meldebestätigung beim arge ab.
    ich habe mich aber entschieden, meinen sb bzgl. des umzugs in den nächsten tagen per schreiben zu informieren, um eventualitäten vorzubeugen. auch werde ich aufführen, daß ich keine umzugskostenerstattung haben möchte.
    sicher ist sicher! :)


    p.s.: so wie ich das mitbekommen habe, ist ein uvm an keine form gebunden, richtig?

  • habe heute ein infoschreiben vom sb erhalten, indem steht, dass bei einem evtl. umzug vorm mietvertragsabschulss vom kommunalen träger für die leistungsgewährung (also die miete) die zusicherung eingeholt werden muss und die aufwendungen angemessen sind. eine objektive erforderlichkeit für den umzug ist grundsätzlich vom sb zu prüfen. nur der wunsch nach einer anderen wohngegend usw. würden einen umzug nicht erforderlich machen.
    auch ist von umzugskostenerstattung die rede, wenn diese denn, bedingt durch eine bessere vermittelbarkeit auf dem arbeitsmarkt, erforderlich wären.


    heisst das jetzt für mich, dass es soweit kommen kann, dass die arge die niedrigeren mietkosten nicht übernimmt? falls ja, widerrufe ich die kündigung, ziehe aber trotzdem um und lasse die wohnung leerstehen und die miete weiter bezahlen.


    ich hatte in meinem infoschreiben aufgeführt, dass die neue miete um einiges günstiger ist und ich auch keine umzugskostenerstattung wünsche.

  • Handelt es sich um eine Art Vordruck, also "Formschreiben"? Wenn du keinen Umzugskosten-Zuschuss beantragen wirst/möchtest und die Wohnung sogar noch günstiger ist, gibt es keinen Grund, den Umzug abzulehnen und ich kann mir solche "Willkür" auch nur schlecht vorstellen. Gegebenenfalls bittest du in einem persönlichen Gespräch freundlich um einen schriftlichen Bescheid dazu. Die wissen dann schon, dass du im Falle eines Negativbescheides Widerspruch einlegen möchtest, der sicher auch durchgeht.