wie funktioniert das mit der Vermögensanrechnung

  • Hallo,
    wie man den Freibetrag ermittelt habe ich wohl verstanden. Nun würde mich aber interessieren, ob man wenn man da deutlich drüber liegt, überhaupt irgendwas erhält oder ob es nur gekürzt wird. Finde leider nirgendwo Infos dazu.


    Danke schon mal!

  • Wenn du drüber liegst, mußt du zunächst einmal ohne Zuschuss auskommen und deine Ersparnisse etc. (wenigstens bis zur Höhe des für dich erlaubten Vermögensbetrages) aufbrauchen, bevor´eine H IV-Beantragung für dich sinnvoll ist.

  • Nein, Hauseigentum mußt du nicht verwerten. Du/man darf auch als H IV-Empfänger Eigentum haben; die Wohnfläche kann bis zu 130 qm betragen, egal wie viele Leute darin wohnen, also auch wenn es nur einer ist. Zur Berechnung des Wohnkostenzuschusses werden dann die zu zahlenden Zinsen zzgl. Nebenkosten gewertet; die Tilgung wird herausgerechnet. Daneben darf jeder erwerbsfähige Hilfesuchende ein Auto bis zu einem Wert in Höhe von 7.500 € besitzen und pro Lebensjahr ein Barvermögen in Höhe von 150 € zzgl. 750 € für irgendwelche Anschaffungen. Diese Beträge sind sozusagen das erlaubte Vermögen.


    Gruß. Lirafe

  • Nein, Hauseigentum mußt du nicht verwerten. Du/man darf auch als H IV-Empfänger Eigentum haben; die Wohnfläche kann bis zu 130 qm betragen, egal wie viele Leute darin wohnen, also auch wenn es nur einer ist. Zur Berechnung des Wohnkostenzuschusses werden dann die zu zahlenden Zinsen zzgl. Nebenkosten gewertet; die Tilgung wird herausgerechnet. Daneben darf jeder erwerbsfähige Hilfesuchende ein Auto bis zu einem Wert in Höhe von 7.500 € besitzen und pro Lebensjahr ein Barvermögen in Höhe von 150 € zzgl. 750 € für irgendwelche Anschaffungen. Diese Beträge sind sozusagen das erlaubte Vermögen. (Infos dazu findest du übrigens auch hier: Menueleiste oben links H IV/ALG II anklicken, dann weiter auf der nächsten "Seite" zu dem Unterpunkt "Vermögen oder erlaubtes Vermögen" etc.)


    Gruß. Lirafe

  • Nein, es handelt sich um seit vielen Jahren fest angelegtes Geld, das ich noch nie angerührt habe, war mal dafür gedacht evtl. eine Wohnung zu kaufen oder zur Altersvorsorge, aber das kann ich dann wohl vergessen ...
    Danke für die Antworten!

  • Ja, fest angelegtes Vermögen hatte ich auch mal - hatten vermutlich einige hier im Forum vorher mal. Von Altersvorsorge ganz schweigen, wenn da schon zu viel - sozusagen - eingezahlt ist, muss man auch das vorher verwerten, es sei denn es gibt im Vertrage eine bestimmte Klausel, in der bei Vertragsabschluss und vor Beantragung Hilfe festgelegt war, dass die nicht vor Erreichen des Rentenalters angegangen werden darf. Bei mir ist leider auch dies nicht der Fall.