Hallo,
bin neu hier und hätte gerne einen Rat. Da mein jüngster Sohn unter ADHS leidet braucht er wegen Rückzugs-
möglichkeiten ein eigenes Zimmer. Die ARGE hat ein Attest des Arztes, sich die Wohnverhältnisse durch einen
ARGE-Inspektor angesehen und einem Umzug zugestimmt. Aber mit der Auflage, daß die neue Wohnung nicht
teurer und größer sein darf. a) liegt die Miete der jetzigen Wohnung unter dem Mietspiegel und b) werden die
qm höchstwahrscheinlich bei einem Zimmer mehr steigen. Jetzt soll ich einen Antrag auf Wohnraummehrbedarf
stellen und mein Sohn soll zu einem Amtsarzt. Wenn die 'ARGE einem Umzug und einer größeren Wohnung
zusteht, darf dann die Miete nicht im Rahmen der Bestimmungen der ARGE liegen? Und ein eigenes Zimmer ist
für meinen Sohn sehr wichtig, da unsere Familiensituation extrem gefährdet ist, dass sogar unsere Gesundheit
in Mitleidenschaft gezogen ist. Selbst das Jugendamt, welches ich eingeschaltet habe sieht bei uns dringenden
Bedarf. Für Antworten bzw. Erfahrungen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
Gruß Bali:)
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