ARGE-Umzug und größere Whg erlaubt, aber keine angemessene Miete

  • Hallo,
    bin neu hier und hätte gerne einen Rat. Da mein jüngster Sohn unter ADHS leidet braucht er wegen Rückzugs-
    möglichkeiten ein eigenes Zimmer. Die ARGE hat ein Attest des Arztes, sich die Wohnverhältnisse durch einen
    ARGE-Inspektor angesehen und einem Umzug zugestimmt. Aber mit der Auflage, daß die neue Wohnung nicht
    teurer und größer sein darf. a) liegt die Miete der jetzigen Wohnung unter dem Mietspiegel und b) werden die
    qm höchstwahrscheinlich bei einem Zimmer mehr steigen. Jetzt soll ich einen Antrag auf Wohnraummehrbedarf
    stellen und mein Sohn soll zu einem Amtsarzt. Wenn die 'ARGE einem Umzug und einer größeren Wohnung
    zusteht, darf dann die Miete nicht im Rahmen der Bestimmungen der ARGE liegen? Und ein eigenes Zimmer ist
    für meinen Sohn sehr wichtig, da unsere Familiensituation extrem gefährdet ist, dass sogar unsere Gesundheit
    in Mitleidenschaft gezogen ist. Selbst das Jugendamt, welches ich eingeschaltet habe sieht bei uns dringenden
    Bedarf. Für Antworten bzw. Erfahrungen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
    Gruß Bali:)