Umzug wegen zu kleiner Wohnung

  • Hallo Leute,
    wer kann helfen,
    wir wohnen zur Zeit in einer 70 qm Wohnung und haben bei einem anderen Kreis d.h. in einem anderen Zuständigkeitsbereich eine 90qm Wohnung gefunden. Wir sind zu 4.
    Die Wohung kostet 470€ kalt!
    werden die Kosten für die neue Wohnung übernommen?
    Die alte Wohung kostet 330 kalt wurde zu 3 übernommen!


    Danke gruss

  • Hallo,


    die Frage kann dir nur dein SB beantworten. Grundsätzlich muss eine Umzugsnotwendigkeit bestehen, ob eure derzeitige Wohnung einen Umzug unabdinglich macht hängt von meheren Faktoren ab. Wie z. Bsp der Aufteilung, wie alt die Kinder sind etc..


    Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Ausschöpfung der max. zustehenden Wohnungsgröße, so dass eine Wohnung von 70m² bei einem 4 Personenhaushalt immer ncoh als angemessen gelten kann.

  • Wenn ihr keine driftigen Gründe für den Umzug habt werden euch die Kosten kaum übernommen werden.Die Größe euerer drezeitigen Wohnung sind meiner Meinung nach angemessen aber ihr könnt natürlich trotzdem umziehen aber auf den Kosten für den Umzug bleibt ihr sitzen.