Hallo Ihr Lieben
Ich habe ein Anliegen. Leider kann mir bis jetzt keiner helfen.
Undzwar geht es um Folgendes:
Meine Schwester ist 26 Jahre alt. Als sie in der Berufsausbildung war hat sie einen Bausparvertrag abgeschlossen. Im Anschluss an die Berufsausbildung hat sie ALG II beantragt, aber leider Vergessen den Bausparvertrag anzugeben.
Nun wird der Bausparvertrag fällig und wird auf das Konto ihrer Eltern eingezahlt, da sie sich seinerzeit öfters Geld von denen geborgt hat. Ein Abtretungsvertrag liegt vor.
Das Bausparguthaben beträgt insgesamt 2500 EUR und wird nun fällig. Die Arge würde im Nachherein darüber informiert werden. Innerhalb der Freigrenzen (150EUR Pro lebensjahr) überschreitet sie nicht.
Was meint Ihr... wie entscheidet die ARGE? Einkommen oder Vermögen? Muss Sie das Vermögen vewerten, sprich verleben und wird es ihr abgezogen?
Lieben Gruß