Hay,
ich bekomme einen Zuschuss zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Jetzt habe ich einen Folgeantrag gestellt und als Antwort bekam ich, das ich aufgrund dessen das ich angeblich falsches Einkommen angegeben hätte, die Leistungen der letzten 6 Monat zurück zahlen müsste, insg. 987 Euro.
Nun zum eigentlichen Sachverhalt, als ich damals den Antrag gestellt hatte, hab ich meinen Bafög-Bescheid kopiert und schriftlich vermerkt das alle meine Einkünfte darin aufgeführt seien, was auch korrekt war, so nun schreibt der mir ich hätte ja angeblich nur 327,87 Euro als Einkünfte da vermerkt und ich hätte ja viel mehr Einkünfte. So daraufhin hab ich meinen Bafög-Bescheid unter die Lupe genommen. Da hab ich dann den Fehler entdeckt, der Schbearbeiter hat das anrechenbare Einkommen nach Freibeträge genommen anstatt das weiter oben aufgeführte Reale Einkommen von 446,87 Euro(dort steht noch Zwischensumme Einkommen), anschliessend hab ich mir dann nochmal den Bescheid angeguckt und auf dem Bescheid war nirgends vermerkt das er nur so wenig Einkommen berücksichtigt hat. Daher bin ich davon ausgegangen als ich vor knapp 6 monaten den Bescheid bekam das alles richtig sei.
So nun zu meiner Frage: Kann die ArGe wirklich von mir eine Erstattung verlangen obwohl ich alles korrekt angegeben hatte, aber der Sachbearbeiter das falsche Einkommen(sprich das bereinigte Einkommen) berücksichtigt hat? Ich meine es war ja nicht meine Schuld.