Hallo!
Ich und mein Freund werden in einigen Monaten heiraten. Ich studiere noch, und er arbeitet freiberuflich (privat, also Künstler, Musiker). Er ist aus Rumänien, also EU Bürger. 2 Jahre nach unserer Heirat möchte er einen Einbürgerungsantrag stellen. Meine Fragen lauten:
1.Bekommt er mit der Heirat automatisch eine Arbeitserlaubnis/EU-Arbeitseraubnis (bisher hat er nur ein Gewerbe, KEINE EU-Arbeitserlaubnis)?
2.Hätte er ggf. Anspruch auf Sozialleistungen?
Wenn nicht durch Heirat, dann aber, wenn er deutscher Staatsbürger ist?
3.Er hat 2 Kinder, für welche er alleiniges Sorgerecht hat, was ist mit denen, haben sie Rechte durch die Heirat ihres Vaters (ich adoptiere sie nicht)?
Wenn sie mit eingebürgert werden in 2 jahren, haben die Kinder Anspruch auf Sozialleistungen?
Oder auch allgemein: Was ändert sich rechtlich für einen Rumänen, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist?
Ich habe konkret darüber nichts erfahren können, und freue mich über Antworten!
LG Annie