Hallo Leute im Forum,
bin hier neu und habe auch gleich was beizutragen.Für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Trägern gibt es in der Regel bis zu 2.100 € Aufwandsentschädigung jährlich bei ca 32 Std. monatlicher Tätigkeit.Diese Aufwandsentschädigung ist bei Hartz 4 in dieser Höhe anrechnungsfrei.
Ist auch vielleicht nur für die ALG-II-Empfänger interessant,die älter als 58,5 Jahre sind,weil die sowieso nicht mehr in Arbeit gezwungen werden.
Gruß
nicolaios