Hallo zusammen,
Kurze Zusammenfassung:
Ich mußte ALG 2 beantragen, da mein ALG1 abläuft und ich auf die Genehmigung meiner Umschulung von der DRV warte.
Nun teilte mir das Amt mit das ich und mein Mann uns eine günstige Wohnung suchen müßen und sollen das auch monatlich nachweisen.
Mein Mann ist voll berufstätig, muß aber da er für 4 Kinder Unterhaltspflichtig ist alles bis auf 900 Euro den Kinder zu gute kommen lassen, deshalb habe ich ALG 2 beantragt und bekomme nun den Differnzbetrag vom Sozialsatz.
Das Amt sieht eine Brutto-Kaltmiete für 370,- Euro für angemessen. Dies wäre dann mal gerade eine 2 ZimmerWohnung. Da mein Mann seine Kinder regelmäßig bei sich hat wird eine 2 Zimmer Wohnung wohl nicht reichen bei 2 Erwachsenen und 4 Kindern.
Nun meine Frage, kann das Amt sowas wirklich von einem verlangen??
Ende Juni entscheidet es sich leider erst mit meiner Umschulung und falls die genehmigt wird bin ich eh nicht mehr vom Amt" abhängig"
Gibt es da irgendeine Lösung??
Liebe Grüße Cassi