Leistungen Arge & Kindesunterhalt ????

  • Hi Ihrs,


    ich brauche mal Eure Hilfe und zwar:
    Meine Kollegin hat sich Weihnachten von ihrem Mann getrennt, 3 minderjähr. Kinder, sie ist in der ehelichen Wohnung verblieben, hat dann auch einen Antrag bei der ARGE gestellt, der nach sage und schreibe 3 Monaten bewilligt worden ist !
    Ihr getrennt lebender Ehemann hat wohl nun einen Brief von der Arge bekommen, in dem die Arge darauf hinweist, dass er angeblich zuviel Unterhalt bezahlt (Er hat monatlich knapp 700 € für die Kiddis bezahlt, nach seiner neuen Gehaltsabrechnung - neue Lohnsteuerklasse ab März 2009 - sollen es noch ca. 600 € sein).
    Jetzt ist natürlich die Angst, dass die Arge von ihr Geld zurück verlangt, sie ist wirklich total am Boden und weiß nicht, was sie machen soll.


    Wird denn überhaupt der Kindesunterhalt auf die Leistungen 100% angerechnet ? Hat die ARGE das Recht, die Leistungen in einem zurückzufordern wenn zuviel gezahlt oder wie läuft das dann ?


    Danke für Eure Hilfe


    Ivi

  • Hallo Ivi,


    der Unterhalt wird insofern 100% angerechnet, als die Kinder damit + Kindergeld ihren Lebensunterhalt selbst decken können. Heisst: Sie bekommen keine Leistung von der ARGE und fallen aus der BG raus. Das müsste aber dem Bewilligungsbescheid deiner Freundin zu entnehmen sein.
    Wieviel Geld bezieht sie denn, wie hoch ist die Miete?


    Sie muss sich aber doch keine Sorgen machen. Wenn der Mann zuviel Unterhalt gezahlt hat, hat doch die ARGE, wenn überhaupt, zu wenig gezahlt. Also müsste sie eventuell ihrem Mann Unterhalt zurück zahlen, oder aber die ARGE kümmert sich darum. Sie hat doch gar keine Post bekommen, oder?


    Zukünftig wird also weniger Unterhalt vom Mann gezahlt, ihr wird dann mehr vom Kindergeld übrig bleiben, bzw. für die Kinder wird ein gewisser Zusatz von der ARGE gezahlt, je nachdem, wie das bisher verechnet wurde.


    LG, Jalale.