hallo zusammen. ich bin neu hier und habe einen paar Fragen. ich bin dauerend getrennt lebend (Vater von 3 Kindern von zwei verschiedene deutscher Frauen. Ich bin schwarz amerikanisch und US-Bürger mit einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.). Ich bin seit anfang Februar arbeitslos und seit März warte ich auf ARGE für den Anspruch auf AblgII. Ich habe bisher Unterhaltsgeld für die drei Kids bezahlt, aber dar ich bekomme nur AlgI, kann ich jetzt nicht. Mein ältesten Sohn wohnt seit Oktober ´08 bei mir in meiner Singlewohnung wo wir uns nur 37m² teilen mussen. Er ist Ausbildungssuchend und habt einen Antrag auf Kindergeld beantragt und ist zurzeit 20J alt. Meine frage ist auf was haben wir bei HartzIV Anspruch drauf? Die Wohnung ist viel zu klein und hat nur einen Kinderbett das ich geschenkt bekomme habe. Haben wir Anspruch auf Kleidung, Essen, oder sonstige Leistungen? Wer kennt sich aus? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Entschuldigung für meinen schlechten Deutsch. Schönen Tag, noch.:-)
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Hallo jjlocsta,
du hast also auch eine Arbeiterlaubnis und hast bisher in Deutschland gearbeitet, erhälts momentan ALG I? Dann besteht auch ein Anspruch auf ALG II, deinem Sohn stehen sowieso Leistungen nach SGB II zu, ich gehe davon aus, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Ist dein Sohn im Moment schon bei dir polizeilich gemeldet?
Wie lange bekommst du noch ALG I?
Solange du ALG I bekommst, kannst du umziehen wie du willst. Erkundige dich bei der ARGE wie hoch die Miete für zwei Personen sein darf, Ihr habt Anspruch auf eine Wohnung mit max. 60 qm.
Wenn du ab jetzt schon ALG II - Anspruch hast, musst du dir eine Genehmigung für den Umzug von der ARGE geben lassen und dann auch eine angemessene Wohnung schriftlich genehmigen lassen bevor der Mietvertrag unterschrieben ist.
Dein Sohn und du bilden eine BG, du bekommt 351 € Regelleistung, dein Sohn 281 €. Die Miete wird (fast) komplett übernommen.Bei weiteren Fragen, schreibe nochmal.
LG, Jalale.
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Vielen vielen Dank. Genau so ist es bei mir. Mein Sohn ist polizeilich gemeldet via das Rathaus und habt jetzt einen Stempel mit meiner Adresse drauf. Ich habe Anspruch auf 12 Monaten ALG1 seitdem 01.02.09. Die ARGE hat mir vorhin gesagt das ich und meinen Sohn Anspruch auf einen größere WG habe, und dank dir ich finde es toll das es ist im klartext erklärt worden. ich danke nochmals. Als Ausländer verstehe ich alle meine Rechte in solche Sachen nichts. Haben wir nachher auf Möbel und Bekleidung einen Anspruch? Wahrscheinlich nicht, aber veilleicht gibt es irgendwo wo die Hartz IV Empfänger billiger kaufen können oder ???? Schönen Abend und thx.
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Wegen der Möbel würde ich im örtlichen Anzeigenblättchen suchen. Ich habe dadurch bereits ein paar sehr gut erhaltene Möbel GESCHENKT bekommen;)
Ob bei euch in der Nähe ein Sozialkaufhaus ist, müsste dir die ARGE sagen können.
Liebe Grüße,
Jana -
Merci Madame, ich habe auch vom sowas wie nen Sozialkaufhaus gehört. Danke vielmals. Gott sei dank das es euch gibts. Ich habe bisher immer gearbeitet und jetzt ist das hier mit HartzIV vielmehr als Arbeit komplizierte. Bitte entschuldige mich wegen meine schlechten Deutsch. Einen wunderschönen abend noch. LG jjlocsta
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ich habe mein Antwort bekommen das ich keinerlei Leistungen bekommen werden. Steht hier das ich innerhalb eines monats einen schriftlicher Widerspruch angeben könnten. Aber meine Frage ist wie soll das aussehen. ich bin Amerikaner und verstehe das nicht so ganz. Ich lebe vom einen Giro-dispokredit das ist seit Jahren immer in minus. Ich wohne in einen 37m² Wohnung mit mein ausbildungsuchende, arbeitlose Sohn, bin sehr hoch verschuldet bei Barclayscard und die Sparkasse, und trotztdem habt das Amt die Leistungen abgelehnt weil die meinen das von mir Einkommenverhältnissen oder Vermögen hat nachgewiesen das ich nicht hilfebedürftig bin. Schwachsen, ich lebe nur im roten Zahlen und meine Kredite und Spar sind eigentlich platt. Man o man, ich habe dieser Beraterin vorhin erwähnt das ich die Sparkontos aufgelöst um meinen Lebensunterhalt und Schulden weiter zu decken, was nun???? Ich habe den Berechnungsbogen angeschaut und die gehen davon aus das ich und meinen Sohn mit 860€ (ALG I) pro monat ausreichend leben können. Wir wohnen in eine Piss-eck von nur 37m²!!!!! Ich brauche dringend Hilfe, bitte???? Gestern kam die Nebenkostenabrechnung vom 2008, noch 175,64€!!! Alles auf einmal, immer drauf hauen, weiss es wirklich nicht mehr, Wenn ich meine Kreditkarte noch mal einsetze dann kann ich Privatinsolvenz versuchen, tolle Wurst. Kann jemanden mir bitte einen paar Tips geben bevor ich tiefer ins Loch sinke, bitte, bitte bitte??????
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Du kannst zwar Widerspruch einlegen aber ich denke das wird eventuell nicht viel bringen.Du bekommst 860 Euro ALG1 und ich nehme mal an für deinen Sohn auch noch Kindergeld also müßtest du 1024 Euro monatlich zur Verfügung haben.Da steht dir kein ALG2 zu sondern du müßtest Wohngeld beantragen.Wenn deine Wohnung zu klein ist kannst du dir eine größere Wohnung suchen und Möbel findest du in Sozialläden oder auch in der Zeitung und im Internet.Was deine Schulden angeht kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder wenn es gar nicht geht dann nimm die Schuldnerberatung zu Hilfe.
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Du kannst zwar Widerspruch einlegen aber ich denke das wird eventuell nicht viel bringen.Du bekommst 860 Euro ALG1 und ich nehme mal an für deinen Sohn auch noch Kindergeld also müßtest du 1024 Euro monatlich zur Verfügung haben.Da steht dir kein ALG2 zu sondern du müßtest Wohngeld beantragen.Wenn deine Wohnung zu klein ist kannst du dir eine größere Wohnung suchen und Möbel findest du in Sozialläden oder auch in der Zeitung und im Internet.Was deine Schulden angeht kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder wenn es gar nicht geht dann nimm die Schuldnerberatung zu Hilfe.
Hallo nochmal, danke für Ihre Hilfe aber wie gehe ich vor um eine großere Wohnung beim Amt zu bekommen. Werden Sie danach das Wohngeld erhöhen oder muss ich das irgendwie alleine finanzieren? Sorry das ich so viele Fragen hier stelle, aber ich bin wirklich hilflos hier in diesem Gebiet. Danke nochmals, und schönen Tag noch:o:(
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Du bekommst ja ALG1 und da brauchst du vom Amt keine Genehmigung für eine größere Wohnung.Allerdings ist es vielleicht sinnvoll wenn du dich trotzdem bei der ARGE erkundigst wie groß und wie teuer eine Wohnung für zwei Personen bei dir sein darf.Wenn du nämlich in absehbarer Zeit ins ALG2 rutschst dann kann es sein das sie dir vielleicht die Wohnung nicht bezahlen weil sie zu groß und zu teuer ist und du müßtest dann nochmal umziehen.So bist du gleich auf der sicheren Seite.Das Wohngeld richtet sich nach deiner Miethöhe und dies kannst du dir selbst ausrechnen mit einem Wohngeld Rechner.Wenn du also dann eine größere Wohnung hast die natürlich auch mehr Miete kostet gibt es auch mehr Wohngeld.
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Danke schön. ich werde morgen das Amt besuchen und mich erkündigen wegen das Ganze. Vielen, vielen dank.
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Hut ab, dass du dich hier so durchwurschtelst. Ist ja goldig, wie du schreibst. Wünschte, mein Englisch wäre noch so in Form.
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