Studium abgebrochen und ALGII?

  • Hallo an alle!


    Kann mir jemand genau sagen, ob ich Anspruch auf ALG II habe, wenn ich weiter nicht mehr studieren kann?


    Ich muss leider aus finanziellen Gründen mein Studium abbrechen, ich beziehe noch Bafög, aber so lange, bis ich immatrikuliert bleibe. Mit der Arbeit sieht es ganz schlecht aus und ich weiß nicht, wie Arbeitsamt zum Studiumabbruch steht und ob mir dann ALG II bewilligt sein wird?


    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo,


    wenn du nicht mehr eingeschrieben bist, 25 jahre alt bist und über kein Einkommen und Vermögenswerte verfügst, kannst du ALG2 Leistungen beantragen.


    Wenn du noch keine 25 bist, sind deine Eltern noch Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn sie diese aus finanziellen Gründen nicht leisten können, und du noch zuhause lebst können deine Eltern ergänzende ALG Leistungen beantragen.


    Solltest du U25 sein und nicht mehr zuhause wohnen, können dir auch ALG2 Leistungen bewilligt werden, wenn deine Eltern keine Unterhaltszahlungen leisten können.


    Solltest du bereits 25 sein und noch zuhause wohnen, kannst du trotzdem unabhängig vom Einkommen deiner Eltern ALG2 Leistungen beantragen, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

  • Hallo,


    es steht dir frei das Studium abzubrechen, du hast zwar Fragen aber keine Sanktionen zu erwarten.


    Interessant wäre auch noch zu wissen, wie lange du theoretisch noch brauchen würdest um dein Studium abzuschließen. Solltest du kurz vor dem Diplom sein und das Studium nur aus finanziellen Gründen abbrechen, gibt es vielleicht noch die Möglichkeit hier eine andere Regelung mit der Arge zu treffen.

  • Ich denke auch das es sicher Hilfe geben wird wenn bei dir das ganze nur am finanziellen hängt.Dafür gibt es doch bei der ARGE auch Mittel die sie dafür zur Verfügung stellen können.Also erst fragen bevor du dich hinterher ärgerst und die Jahre die du studiert hast umsonst waren.

  • hallo,


    ich hatte exakt die gleiche befürchtung - habe deshalb VOR studienabbruch bei der arge angerufen und gefragt, ob ich anspruch hätte, wenn ich aus eigener entscheidung das studium abbreche, also für meine arbeitslosigkeit somit selbst verantwortlich wäre. die antwort war:


    ich habe anspruch, weil es sich beim studium um keine tätigkeit handelt, die einem einkommen sichert. wenn man geld verdient und dann kündigt sieht das aneders aus - da man aber fürs studieren nicht bezahlt wird hat man einen anspruch.


    lg
    steff

  • Um welches Studium handelt es sich denn und wie lange warst du dabei? Vielleicht gibt es eine etwas geartete andere Richtung, mit der du besser zurechtkommst, und beim Wechsel dahin einige Fächer als bereits erfüllt angerechnet kriegst. Alles ist besser, als jetzt ohne irgendwas dazustehen in der heutigen Arbeitsmarktsituation. Es gibt eine Studienberatungsstelle; dort bekommst du Hilfestellung bei der entsprechenden Auswahl und auch gesagt, was angerechnet werden könnte von deinen bisherigen Leistungen, so dass du nicht bei Null anfangen müßtest. Bevor du ganz "schmeißt", wäre das eine Überlegung wert. Dasselbe gilt in diesem Fall auch für die Bafög-Berechnung - je nachdem, wie weit du schon oder erst warst -.

  • @ kitty121


    bei mir war das auch immer wieder das leidige thema, vor allem wenn das bafögamt drei monate nicht zahlt und man o,o% einkommen hat. die arge meinte trotzdem, dass es eine unterstützung dafür nicht geben würde (überbrückungen gäbe es eh nicht mehr), da mensch ja kein alg II beziehen dürfte, wenn man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stünde.


    fragen kostet trotzdem nichts!