Über 25, schulische Ausbildung - Anspruch?

  • Hallo


    ich bin 25Jahre alt, mache ine schulische Ausbildung, die bezahlt werden muss, arbeite zwar nebenbei, aber das reicht leider nicht. BAB bekomme ich nicht. Ich bin bei meinen Eltern gemeldet.
    Nun meine Frage: Habe ich Anspruch au Hartz IV?
    Muss ich dazu eine eigene Wohnung haben?
    Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet, müssen die dann alles aufdecken?
    Hätte cih eine eigene Wohnugn, würde diese bezahlt werden?

  • Hallo,


    grundsätzlich sind deine Eltern während der (ersten) Ausbildung bis zum 27 Lebensjahr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn sie ihrer Unterhaltspflicht wegen eines zu geringen Einkommens nicht nachkommen können, greift während der Ausbildung entweder Bafög oder BAB. Wenn die Ausbildung die du absolvierst weder Bafögförderungsfähig noch mit BAB gefördert werden kann, besteht nicht automatisch Anspruch auf ALG2.


    Ebenso sieht sowohl BAB und Schülerbafög einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor, sofern die Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

  • Bafög Anträge wurden alle abgelehnt.


    Hm, jedesmal eine andere Information. Ich habe mal bei der Arbeitsagentur Hotline angerufen, ein Sachbearbeiter meinte, ich hätte Chancen auf Hartz IV, da ich ja über 25 bin und noch in der Ausbildung und bei dieser kein Geld verdiene, sondern monatlich 125€ zahle, Kindergeld gibts nicht mehr und Krankenversicherung muss auch bezahlt werden, dann habe ich nochmals angerufen, eine andere Sachbearbeiterin sah das ganz anders. ???
    Also habe ich keinen Anspruch?
    Und wie ist das nun mit meinen Eltern, wenn ich bei ihnen gemeldet bin?
    Ich wohne eigentlich nicht mehr bei ihnen (komme bei Freunden unter), da ich durch das berufsbedingte Praktikum, dass ich absolviere, von dem Ort nicht dorthin kommen würde. Meine Ausbildungsstätte an sich wäre mit einer 1,5std Zugfahrt zu erreichen.
    Meine Eltern zahlen mir im übrigen auch nichts mehr.


    Wie siehst aus???

  • Hallo,


    also ist die Aubildung dem Grunde nach Bafögförderungsfähig. Bafög wurde aber abgelehnt, da die Eltern zuviel verdienen. Das bedeutet also, dass deine Eltern dazu verpflichtet sind dich während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.


    Anspruch auf ALG2 Leistungen besteht nicht aus 2 Gründen


    1 Die Ausbildung ist dem Grunde nach Bafögförderungsfähig
    2. deine Eltern verdienen anscheinend genug um dich während der Ausbildung zu unterstützen
    3. Anspruch auf ALG2 Leistungen (unabhängig vom Einkommen deiner Eltern) würde nur bestehen, wenn du dich nicht in einer Ausbildung befinden würdest.


    Deine Eltern können dir auch nicht einfach so jegliche Unterstützung versagen.

  • Nein, es besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen oder BAB. Wie gesagt sind deine Eltern dazu VERPFLICHTET, dich während deiner Ausbildung finanziell zu unterstützen und das scheinen sie ja theoretisch auch zu können, sonst würde Anspruch auf Bafög bestehen.