"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten

  • Wer kann mir Informationen geben über die Höhe von Sparguthaben/Kapital, das unberücksichtigt bleibt bei Unterhaltsverpflichteten? Mein Sohn, z, Zt. im Praktikum, anschl. in der Lehre, hat eine Wohnung in einer anderen Stadt bezogen + ALG II beantragt. Jetzt werden meine Vermögensverhältnisse untersucht, was ja auch OK ist. Ich verwalte Geld meiner 88-jährigen Eltern + wüßte gerne,was jetzt auf mich zukommen kann.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


    MfG
    Elfi:o

  • Hallo Elfi,
    wenn du das Vermögen deiner Eltern lediglich verwaltest, mußt du dir keine Gedanken machen; da du dir aber welche machst, gehe ich mal davon aus, dass du eventuell nicht nur verwaltest, sondern das Vermögen auch auf deinen Namen läuft?!
    Ich habe eine ganz gute "Seite" gefunden. Wenn man das darin Geschriebene umsetzt, so muß zwar das Vermögen, dass jemand hat, nicht angegriffen werden, es wird aber geprüft, ob durch dieses Vermögen Einnahmen erzielt werden. Beispielsweise Zinserträge, die das Einkommen ja erhöhen (Mieteinnahmen fallen mir noch ein usw.). Die Seite findest du unter: www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/15/vermoegen-freibetraege-kindesunterhalt-schonvermoegen


    Gruß. Lirafe

  • Hallo Lirafe,


    herzlichen Dank für Deine Antwort!
    Sicher habe ich das damals blauäugig mit meinen Eltern geregelt - und jetzt mache ich mir Sorgen, daß die "alten Herrschaften" Schaden nehmen könnten.
    Gibt es denn nicht festgelegte Freibeträge bezüglich Sparguthaben, wie es sie für ALG-Bezieher gibt?


    An dieser Stelle muß ich mal sagen: wie schön, dass es dieses Forum gibt - man fühlt sich nicht völlig allein gelassen mit einer schwierigen Situation.


    Liebe Grüße
    Elfi

  • Also deine lieben Eltern nehmen meiner Meinung nach keinen Schaden; sie haben mit dem Unterhalt für dein Kind nichts zu tun. Hinsichtlich deiner Frage zu den festgelegten Freibeträgen kann ich wiederum nur auf meine Hinweise "Heute 7.55 Uhr" verweisen und auf die Seite. Es gibt sie demnach, wenn ich das nun nicht falsch verstanden habe (was ich nicht denke) nicht. Jedoch aber die Einkommenserhöhung duch etwaige Zinseinnahmen, Mieteinnahmen und so weiter.


    Und ja - ich finde dieses Forum hier auch ganz gut und hilfreich im Hinblick auf Austausch und Mitfühlen.


    L.G. Lirafe