Wer kann mir Informationen geben über die Höhe von Sparguthaben/Kapital, das unberücksichtigt bleibt bei Unterhaltsverpflichteten? Mein Sohn, z, Zt. im Praktikum, anschl. in der Lehre, hat eine Wohnung in einer anderen Stadt bezogen + ALG II beantragt. Jetzt werden meine Vermögensverhältnisse untersucht, was ja auch OK ist. Ich verwalte Geld meiner 88-jährigen Eltern + wüßte gerne,was jetzt auf mich zukommen kann.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Elfi:o