Hilfe bei Trennung

  • Ich bin in Ausbildung und empfange Bafög.
    Ich hab 3 Kinder und bin verheiratet.
    Nun sieht es so aus das ich mich von meinen Mann trennen möchte und auf Wohnungssuche bin.
    Er wird keinen Unterhalt leisten können.
    Nun möchte ich gerne wissen, was ich zusätzlich zu meinen Bafög beantragen kann, ob es irgendwelche Hilfe irgendwoher gibt bei Trennung vom Ehemann mit 3 Kindern.
    Meine Kinder sollen natürlich alle 3 mit zu mir.
    Gibt es Umzugshilfe, oder kann ich gar Möbel beantragen bei irgendeinen Amt. Und wieviel darf eine Wohnung kosten bei 4 Personen und wie groß darf sie sein?
    Ich weiß das sind viele Fragen.
    Ich hoffe diese können mir beantwortet werden.

  • Hallo,


    wenn der Vater keinen Unterhalt für die Kinder zahlen kann und du außer dem Bafög über kein weiteres Einkommen und keine Vermögenswerte verfügst, wirst du für deine Kinder eränzende ALG2 Leistungen beantragen können.


    Wie hoch die zu erwartenden Leistungen sind errechnet sich aus der Differenz der Einkommen der Kinder (Kindergeld + UVG) zum tatsächlichen Bedarf (Regelleistung und Kosten für Unterkunft).


    Due KDU sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Einfach mal bei deiner zuständigen Arge anrufen.


    Wenn du eine angemessene Wohnung gefunden hast, kann eine Umzugsbeihilfe beantragt werden.

  • habe heute ein wohnungsangebot bekommen. laut amt darf ich mit 3 kindern 85 qm haben die 524 euro warm kosten. das angebot das ich bekommen habe beläuft sich auf 77qm und kostet 533,10 euro warm. laut den vermieter sind das 5% über den argesatz und kann deswegen genehmigt werden.
    nun die frage ob ich wirklich eine chance habe, das ich in die wohung einziehen darf oder nicht?

  • Musst halt das, was über dem regelsatz liegt meistens selber begleichen.
    das wären in deinem fall 9,10 euro.
    soweit ich weiß darf dir die arge keinen umzug verbieten, sie wollen nur nicht mehr zahlen als bei denen festgelegt ist.
    darum zicken die meistens ein wenig, aber bei 5% könnt ich mir votstellen, dass die da keinen großen hehl draus machen. vielleicht zahlen so sogar alles, wer weiß.


    jarani


    PS: das sind keine 100%tig aussagen. das sind lediglich informationen die ich damals bekommen habe von meinen ämtern.

  • Gebe das Wohnungsangebot der ARGE und schau ob sie die Miete übernehmen. Unterschreibe nicht schon im Vorfeld den Mietvertrag!
    Wenn die Wohnung nicht genehmigt wird, solltest du sie nicht nehmen, da in diesem Fall auch keine Umzugskosten übernommen werden.


    LG, Jalale.

  • Hallo
    bin neu hier, weiß nicht, wie man hier ein neues Thema erstellen kann, deshalb poste ich mal hier:


    Also, meine Frau will sich von mir Trennen, sie hat einen 400 Euro Job und ich selbst auch nur 300 Euro.
    Im Prinzip sind wir schon seit Monaten von Tisch und Bett getrennt, wie es so schön heisst, allerdings
    in der gemeinsamen Wohnung.
    Sie will nun eine Wohnung suchen und sich arbeitslos melden. Vorher hat sie als freiberufliche GRafikerin gearbeitet,
    aber leider nicht viel Geld verdient.
    Welche Möglichkeiten hat sie denn, hier ALG und Unterstützung für einen Wohnung zu beommen. Wir kommen aus Freiburg i. BR.
    Danke für Eure Antworten.

  • Sie müßte zur ARGE gehen und dort eine Wohnung beantragen sowie den Antrag auf Leistungen stellen.Wie hoch die Miete sein darf und wie groß die Wohnung erfährt sie dort.Wenn sie etwas passendes gefunden hat läßt sie sich die Wohnung genehmigen und stellt einen Antrag auf Erstaustattung.

  • Nein, das ist nicht richtig. Die ARGE kann euch ja nicht zur Scheidung zwingen. Setzt ein Schreiben auf, in dem ihr beide erklärt euch getrennt zu haben.
    Damit dann zur ARGE und Umzugsgenehmigung erteilen lassen.


    LG, Jalale.

  • Danke
    ich habe den Scheidungsantrag gestellt. Laut Aussage der ARGE bekommt sie Hartz IV und 290 Euro Wohngeld. Sie hat aber noch einen 400 Euro Job. Was würde sie denn wirklich bekommen.
    Hier in BW, insbesondere in Freiburg ist es schwierig etwas dazu herauszubekommen.

  • Normalerweise kann man einen Scheidungsantrag erst stellen, wenn man wenigstens ein Jahr getrennt ist. Also ist die Auskunft der Arge natürlich kompletter Blödsinn. Und ihr seid doch noch gar kein Jarh getrennt - und habt ihn jetzt gestellt? Wegen der Arge, weil die drängt? Das war nicht nötig; die Kosten hättet ihr vorerst oder überhaupt sparen können.

  • Nein, wir leben ja im Prinzip schon seit Juni letzten Jahres getrennt von Tisch und Bett wie es so schön heisst, zwar in der eigenen Wohnung, Platz ist da und ich habe den Antrag als Online-Scheidung gestellt.
    Jetzt geht es nur noch darum sicherzustellen, dass sie von der ARGE auch das Geld bekommt.

  • Scheidungsantrag online, sowas geht inzwischen. Bin zwar schon einige Zeit `raus, aber das ist mir wirklich neu, zumal bei eine Familienrechtssache, wie Scheidung, immer Anwaltszwang herrschte?! Kannst`e mir mal den "Link", die Internetseite nennen, wo das gehen soll?


    Nachtrag: Habe eben mal nachgesehen. Scheidung online... Das sind Anwälte, die per Internet auf Mandantenfang gehen und erklären, dass alles sehr einfach geht. Das kann im Normalfall nicht richtig gut laufen; die Kosten entstehen "mindestens" in normaler Höhe, und du weißt nicht einmal, mit wem du es zu tun hast. Dass die engangiert sind, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, so ohne "Gesicht" zu ihrem Vorgang, der auf dem Tisch liegt. Wenn du die entstehenden Kosten nun schon tragen mußt, dann such dir besser einen Anwalt, den du empfohlen kriegst und wo "was rüber kommt".


    Gruß. Lirafe

  • Wir sind uns ja im Prinzip einig und es reicht ein Anwalt. Die Kosten belaufen sich auf 699 Euro Anwaltskosten und 194 Euro Gerichtskosten. Dies ist wesentlich günstiger, als wenn wir uns hier einen Anwalt nehmen. Es gibt ja nichts zu regeln, außer die Scheidung.

  • Ich habe hier noch ein paar Fragen. Sie lläuft sich hier die Hacken ab, jeder schickt sie irgendwo anders hin, aber genaues sagt niemand. Typisch Freiburg halt.
    Also Anspruch auf ALG hat sie nicht, da sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt war. Unsere Einkommenbescheide laufen auf 0, bzw. auf Verlust. Sie hat einen 400 Euro Job und ich selbst habe Einnahmen durch kleine Jobs in Höhe von 350 Euro.
    Was steht ihr denn überhaupt zu?
    Wohngeld ok
    Aber Wohnungen in Freiburg sind teuer, dann kommt Kaution, Maklerprovision u.U. usw.
    Sie bemüht sich zwar um Arbeit, doch der Arbeitsmarkt hier gibt nicht viel her. Grafiker und Designer gibt es in Freiburg wie Sand am Meer.
    Es muss doch irgendwo Sätze geben, die jemanden zustehen. Weiß vielleicht jemand, was da anfällt?