Anspruch auf Hartz IV

  • Hallo,


    ich bin seit Anfang Januar als Aushilfe bei einer Spedition angestellt, allerdings ist mein Vertrag bis zum 30.04. befristet und aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage wird die Firma mich nicht noch länger beschäftigen wollen. Am 1.05. ziehe ich von Zuhause aus, da meine Eltern nach Thailand auswandern. Ich ziehe mit einer Freundin in eine 130 m² große Wohnung, die der Oma gehörte. Wir müssen dort aber keine Miete zahlen sondern jeweils 260 Euro Nebenkosten der Oma geben. Allerdings kriegen wir alles von diesen insgesamt 520 Euro, was bis zum Ende des Jahres überbleibt, wieder.
    Ist es möglich das ich ALG II mit Erstattung der Nebenkosten bis zum 01.08(wo mein Studium beginnt) bekommen würde oder geht dies nicht? (Studienplatz ist noch nicht sicher)

  • Das müßte auf jeden Fall drin sein; zumal es ja auch in zweifacher Hinsicht günstig für das Amt ist, weil der Zeitraum begrenzt und die Kosten der Unterkunft gering sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in dem Fall Ärger wegen der Wohnungsgröße gibt; das wäre abwegig. Also stelle den Antrag schnellstmöglichst, wenn auch erst "ab dann". Allerdings gelten natürlich dennoch die Vermögensgrenzen.

  • Also wenn ihr beide monatlich 260 Euro also zusammen 520 Euro Nebenkosten zahlen müßt bekommt ihr das bei zwei Personen vom Amt niemals.Es geht ja hier nur um die Nebenkosten und nicht die Mietzahlung.Es werden euch für die Personenzahl gerechneten Nebenkosten/qm gezahlt und 130 qm ist eindeutig zuviel.

  • Hallo,


    ich stimme Kitty zu. Es ist in diesem Falle unerheblich, dass keine Miete gezahlt werden muss. Die Nebenkosten können also nicht einfach auf die Nullmiete hochgerechnet werden, sondern werden nur anteilig auf Grundlage der max. m² bezahlt. In diesem Falle wären das 45m². Für die 45m² würden also Nebenkosten in Höhe von 180€ monatlich anfallen und selbst diese wird die Arge aufgrund der Höhe als unangemessen ablehnen.

  • Es handelt sich um eine WG und keine Bedarfsgemeinschaft.


    So weit ich das verstanden habe wird nur Peter ALG2 Leistungen beantragen. Ihm stehen 45m² zu. Wenn man diese durch die m² Zahl und die Nebenkosten von 520€ monatlich teilt, kommen wir rauf die 180€ NK die für 45m² deutlich zu hoch liegen.

  • ja, genau...


    520€ Gesamtnebenkosten


    260€ anteilig für beide Parteien


    diese 260€ fallen also jeweils anteilig auf 65m², Peter stehen aber nur max. 45m² zu.
    Es fallen Nebenkosten pro m² von 4,00€ an und das ist eindeutig zu viel. Bei 45m² wären das 180€ NK.

  • Salle
    Ja, aber meinst du ernsthaft, dass die ihm dann deswegen für die vorübergehenden wenigen Monate entweder nichts zahlen oder möchten, dass er sich eine "richtige" eigene Wohnung sucht, bei der die normalen Mietkosten (zusätzlich zu den Nebenkosten) auch anfallen, so dass es teurer wird?

  • Nein, ich glaube nicht, dass dies im Interesse der Arge wäre.
    Die Arge wird aber trotzdem keine 260€ Nk bzw. 180€ Nebenkosten zahlen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Die einzige Möglichkeit wäre, die Nebenkosten zu reduzieren und stattdessen einen kleine Miete einzuführen und somit auf die Gesamtsumme von 260€ zu kommen.


    Die Freundin könnte ihm z. Bsp. ein Zimmer der Wohnung untervermieten, somit hätte man auch kein Problem bezüglich der zu hohen m².

  • Vielen Dank für die vielen Antworten. Das ist eine super Idee mit der Aufteilung der Wohnung. Ich werde demnächst den Antrag einreichen. Wie sieht das denn mit meinen Eltern aus, müssen diese Ihren Erstwohnsitz in Deutschland abmelden?