Unterhaltspflicht für vollj. Kind ohne Ausbildung?

  • Guten Tag!


    Ich habe eine Frage bzgl. des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder ohne Ausbildung.


    Das volljährige Kind lebt bei der Mutter, der Vater ist gestorben. Das Kind hat sein Abitur abgebrochen und seitdem keine Ausbildung/Studium begonnen.
    Entfällt der Anspruch des Kindes auf den Unterhalt des Vaters, wenn das Kind keine Beschäftigung hat? Wenn ja, nach wieviel Zeit ohne Beschäftigung?


    Meines Wissens nach entfällt der Anspruch auf Unterhalt, wenn das Kind sich weder in der Ausbildung befindet, noch eine sonstige Beschäftigung hat.


    Falls der Anspruch auf Unterhalt wirklich entfällt, gibt es andere Gelder, die das Kind beziehen kann?


    MfG
    Marie

  • Erst einmal eine Frage. Die Mutter kommt für das Kind auf, denn es lebt ja bei ihr. Der Vater ist gestorben. Welchen Unterhalt meinst du dann, von dem du wissen möchtest, ob der entfällt oder nicht?


    Das staatliche Kindergeld müßte die Mutter für das Kind auf jeden Fall bekommen. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist sie in der Pflicht, für ihr Kind aufzukommen, allerdings hat das Kind bis zu dem Zeitpunkt auch kein Anrecht auf eine eigene Wohnung.

  • Hallo Marie,


    ich denke das Kind müsste Halbwaisenrente bekommen, diesbezüglich kann man sich mal im Netz umschauen. Da das Kind volljährig ist und sich in keiner Ausbildung befindet, steht ihm kein Kindergeld zu. Wie lirafe schon schreibt, ist die Mutter unterhaltspflichtig.


    LG, Jalale.

  • jalale
    Wie lange wird denn Halbwaisenrente gezahlt? Ich hätte zunächst vermutet, dass das bis zum 18. Lebensjahr ist. Vielleicht aber auch bis zum 25. unter den bekannten Umständen, die zutreffen müssen, um Unterhalt der Eltern zu erhalten? Und ist es so, dass Kinder, die volljährig sind und keine Ausbildung machen (weil sie evtl. keine finden), kein Kindergeld mehr erhalten?
    Gruß. Lirafe

  • sonnen-Marie,
    Mit der Halbweisenrente wird es sein wie mit dem Kondergeld. Ab 25 ist schluß. Ich hatte die erfahrung als meine Tochter studierte. Sie wohnte nicht mehr bei mir in München, sondern studierte in Kiel. Ab 25 gab es kein Kindergeld und sie konnte nicht mehr bei mir versichert sein. Es musste eine extra Krankenversicherung 98,- mtl abgeschlossen werden. Bafög gab es nur ein bischen, aber auch nur weil sie in ihrem erlernten Beruf weiter gemacht hat.
    Wenn man eine Umschulung in einen anderen Beruf macht gibt es ab 25 auch kein Bafög.

  • Und ist es so, dass Kinder, die volljährig sind und keine Ausbildung machen (weil sie evtl. keine finden), kein Kindergeld mehr erhalten?
    Gruß. Lirafe


    Hallo Lirafe.
    Es ist tatsächlich so, dass das Kindergeld nur solange gezahlt wird, wie das "Kind" eine Beschäftigung hat.
    Ich weiß das so genau, da ich nach der 12. Klasse fertig war mit der Schule. Im Sommer kam also von der Kindergeldkasse ein Schreiben, dass ich aus diesem Grund nicht mehr berechtigt wäre Kindergeld zu beziehen. Da ich für meinen Abschluss aber noch ein Prakitkum machen musste und das mit zur Schule quasi gehörte bekam ich es weiter. Dafür musste ich natürlich einen entsprechenden Nachweis vom Praktikumsbetrieb einreichen.
    Gruß, Jenny90