Ist Kaution als Vermögen zu sehen?

  • Hallo Snoopy999,


    die ARGE hat doch deinen Mietvertrag, oder? Da steht ja drin wie hoch die Kaution ist. Der Betrag liegt sowieso innerhalb der Vermögensfreigrenze (vorausgesetzt du hast sonst sonst kein Vermögen).
    Aber, wie gesagt, eine hinterlegte Kaution ist üblich und der ARGE durch den Mietvertrag bekannt.
    Hast du die Kaution selbst bezahlt? Wenn ja, musst du im Falle eines Umzuges aufpassen, dass die ARGE die Kaution als zweckgebunden ansieht, da du sie ja wahrscheinlich brauchst um die Kaution der neuen Wohnung zu bezahlen. Nicht, dass dir das bei Auszahlung als Einkommen gerechnet wird.


    LG, Jalale.

  • Snoopy999 kann ja bei seiner nächsten Wohnung auch Kaution benötigen/zahlen. Dann sollte er darauf achten, dass dies beides, also Auszahlung und Ausgabe für die neue Kaution in einem Monat liegen, damit es nicht als Einnahme gewertet wird.


    Snoopy  
    Extra hinweisen in der Anlage VM würde ich auf die Kaution nicht. Wie Jajale schon schreibt, kannst du dich immer darauf berufen, dass das aus deinem Mietvertrag hervorging. (Ehrlich gesagt, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, die anzugeben.)

  • Danke für eure Antworten.


    Das heißt aber auch für jemanden, der sagen wir mal, beispielsweise 2.000 EUR Schonvermögen hat und dieses auch behalten darf und er dann jedoch mit 900 EUR Kaution über dieser Grenze liegt, er erstmal 900 EUR ausgeben muß, bevor er HartzIV erhält, obwohl er mit diesen 900 EUR ja faktisch nix anfangen kann, da dieses Geld für ihn ja garnicht zugänglich ist?


    D.h. dann müßte derjenige seine ersparten 2.000 EUR angreifen und sie bis 1.100 EUR aufbrauchen? Und das wegen 900 EUR, die ihm faktisch ja garnicht zur Verfügung stehen(und die ihm wohl niemals zur Verfügung stehen werden, da man ja bei jeder Mietswohnung eine Kaution hinterlegen muß)? Kann das sein?

  • Ich würde es so sehen , daß diese kaution ja nicht frei verfügbar ist! und damit auch kein Vermögen. Man bekäme sie ja nur zurück wenn man auszieht - vorher kann man da nicht dran... Sie wäre also nicht verwertbar und zweckgebunden - oder sehe ich das falsch....?

  • Wie ich auch schon geschrieben habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Kaution kein Vermögen ist, da zweckgebunden.
    Ich hab bei meinem Antrag auch nicht die Kaution bei der ANlage VM angegeben. Außerdem würde dann ja wahrscheinlich in dieser Anlage ein Punkt "Kaution" zu finden sein. Ist aber nicht der Fall.


    Wenn du dir zu unsicher bist, ruf doch mal die Hotline der ARGE an, dort erhält man eigentlich eine kompetente Antwort.


    LG, Jalale.


    P.S. Wie kommst du darauf, dass du nur einen Freibetrag von 2000 € hast? Der Freibetrag berechnet sich doch aus 150 € x Lebensjahre + 750 €. Du bist doch bestimmt älter als 8,3 Jahre, oder? ;)

  • Laetitia
    Ich denke auch, Snoopy könnte mal bei der Hotline anrufen. Dann aber wenigstens zwei Mal, um zu sehen, ob er auch wirklich zwei dieselben Antworten bekommt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Antworten oft unterschiedlich ausfallen.


    Das ist das Eine. Zum anderen sollte man, wenn man Fragen hat, bei denen man nicht möchte, dass sie die einem gleich zuordnen und die später nachzuvollziehen sind, von einem anderen Anschluss anrufen. Manchmal kommt man in Schwierigkeiten, ohne dass man Böses vorhatte. Ich habe wiederholt die Erfahrung gemacht, dass die alleine anhand meiner Nummer, auch als ich noch nicht meinen Namen genannt hatte, meine Daten aufriefen und mich fragten, ob ich Frau xxx wäre und so weiter.

  • Hallo, nun ist mal meine Frage auch wenn dieser Beitrag schon von An und Knack ist...


    Ich bekomme nächsten Monat meine Genossenschaftsanteile zurück, da ich Dezember2007 ausgetreten bin... Es sind 500 Euro, muss ich dieses der Arge mitteilen? Ich habe nie eine Kaution bezahlt bekommen von der Arge, wird es mir nun als Einkommen angerechnet, obwohl dieser Auflösungsvertrag im Jahre 2007 war und ich zu dieser Zeit kein Alg 1 noch2 bezogen habe?


    Danke und einen lieben Gruß, Sabine

  • Leider zählt nicht, dass der Auflösungsvertrag im Jahre 2007 geschlossen wurde, sondern mal wieder das Zuflussprinzip, dem zufolge der Betrag vermutlich als Einkommen angerechnet wird. Manchmal ist das richtig ärgerlich.