Die Kinder leben 50% bei mir

  • nun das ist eine angelegenheit die schwieriger ist als mitunter angedacht
    sorgerecht und unterhaltspflicht und aufenthaltsbestimmungsrecht sind verschiedene schuhe
    normalerweise ist dem minderjährigen kind unterhalt zu zahlen von dem elternteil, welches getrennt von dem elternteil wohnt, bei welchem das kind sich gewöhnlich aufhält
    sollte ein titel bestehen, ist der unterhalt ersteinmal auch so zu leisten wie der titel fordert,
    rein moralisch gesehen, wenn die belange des lebens des kindes von beiden elternteilen zu gleichen teilen geteilt sind, sollte ein gegenseitiger aufrechenbarer unterhalt für die kinder entstehen, welcher, wenn gleiches einkommen in etwa besteht auch zahlungsfrei gehandhabt werden kann,
    auf rechtlich stabilen füßen steht sowas nur, wenn man das anwaltlich festschreiben lässt, sonst besteht der anspruch auf unterhalt fort und eines tages wenn du dich mit deiner ex richtig in der wolle hast wird das auge dick

  • Danke für deinen Antwort.
    Bei uns sieht so aus:
    Ich verdiene ca. 1400 Eur /Netto.
    Meine Ex kriegt ALG II,
    Die alle wichtige Einkäufe für die Kinder habe ich immer gemacht (Fahräder etc).
    Die Ferien über,Fr - So,und sehr Oft über Woche,meine Kinder sind bei mir,bzw. bei meine Mutter (Oma).
    Jetz müssen wir laut Jugendamt,unter uns Unterhaltszahlungen vereinbaren.Ich möchte nicht,dass meine Ex was einbüst,bzw kriegt weniger ALG II,aber von der andere Seite,wenn ich wirklich 300-400 Eur Unterchalt zahlen werde,dann kann ich mir und Kinder gar nicht mehr leisten,und meine Zahlungen,wir bewstimmt ALG II,als einkommen von meine Ex verrechnen,
    Also wie kann ich am bestens machen,so dass Kinder nicht´s einbüssen?
    MFG.

  • also dein unterhalt wird als einkommen der kinder vom bedarf deiner ex abgezogen, da der ständige wohnsitz ja schließlich bei deiner ex ist... das staatliche kindergeld steht euch beiden zu und wird nach düsseldorfer tabelle angerechnet, das heist du ziehst es ja vorher ab,
    einzige möglichkeit wäre ein gespräch mit dem sb der arge deiner ex... ansonsten siehe oben sorgerecht und unterhaltspflicht sind oft nicht das selbe

  • also dein unterhalt wird als einkommen der kinder vom bedarf deiner ex abgezogen, da der ständige wohnsitz ja schließlich bei deiner ex ist... das staatliche kindergeld steht euch beiden zu und wird nach düsseldorfer tabelle angerechnet, das heist du ziehst es ja vorher ab,
    einzige möglichkeit wäre ein gespräch mit dem sb der arge deiner ex... ansonsten siehe oben sorgerecht und unterhaltspflicht sind oft nicht das selbe


    Danke dir .