ALG II nach studienabschluss?

  • hallo liebes forum.


    ich schildere kurz meine situation, bevor ich meine fragen stelle:


    ich bin 25 jahre alt, habe den elterlichen haushalt bereits vor 8 acht jahren verlassen und studiere im 12. fachsemester erziehungswissenschaften. voraussichtlich werde ich im frühling 2010 meinen abschluss machen. seit 2006 bin ich als werkstudentin für ein unternehmen tätig, arbeite dort im durchschnitt 16 stunden pro woche, in bestimmten zeiträumen z.b. vor weihnachten aber auch mal bis zu 20 std./woche.


    nach beendigung meines studiums möchte ich mich um einen vollzeitjob bemühen, aber die chancen für absolventen geisteswissenschaftlicher studiengänge stehen schlecht - erst recht, wenn man wie ich, die regelstudienzeit massiv überschritten hat. auf ALG I habe ich keinen anspruch, da ich nie sozialversicherungspflichtige arbeitnehmerin, sondern immer nur werkstudentin war, aber wie schaut es mit ALG II aus?


    nun meine fragen:


    1. muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden bzw. worin besteht genau der unterschied?


    2. würde ich für ALG II gesperrt werden, wenn ich nach dem studium nicht erstmal die bisherige 16-stunden-tätigkeit weiterführe?


    3. würde ich ergänzend ALG II erhalten, wenn ich den 16-stunden-job erstmal behalte? das brutto-einkommen liegt bei 827.40 euro/monat. netto bliebe also nicht genug für miete & lebensunterhalt.


    3. ich würde gern aus privaten gründen vom ruhrgebiet nach berlin ziehen. würde die ARGE das finanzieren, wenn ich denn dort auch eine jobzusage erhalten würde?


    vielen dank im voraus.


    saumimau

  • hallo.


    es sind 827,40 euro BRUTTO pro monat.


    wenn ich nach berlin ziehe, dann muss ich den job zwangsläufig kündigen.


    was ist, wenn ich in berlin nicht sofort bzw. noch vor dem umzug einen job finde? hätte ich dann anspruch auf ALG II oder würde man mich sperren? was heisst das eigentlich "ALG II sperrung"? dass man gar nichts kriegt oder dass man zumindest lebensmittelgutscheine bekommt?

  • Hallo saumimau,


    bei 827,40 € brutto bekommst du sicher eine Aufstockung. Lebst du alleine?
    Wegen der Stelle: wenn du Werksstudent bist, hast du dann überhaupt nach Beendigung des Studiums die Möglichkeit dort weiter zu arbeiten? Ist die Stelle nicht nur Studenten vorbehalten?
    Ich denke wenn du nach Berlin ziehst und dort dann erstmalig Leistungen beantragst, bekommst du keine Probleme. Den Umzug musst du aber selbst finanzieren.
    Du hast geschrieben "aus privaten Grpnden". Solltest du in Berlin eventuell zu deinem Partner ziehen, musst du damit rechnen längerfristig eine BG mit ihm zu bilden, d.h. sein Einkommen wird auf deine Leistung verrechnet.
    Vielleicht ist es aber am besten du informierst dich bei deinem momentan zuständigen Jobcenter über deine Situation.


    LG, Jalale.

  • hallo.


    ja, ich lebe allein.


    ich könnte nach dem studium diese 16-stunden tätigkeit weiterführen, allerdings aber voll sozialversicherungspflichtig und ohne option auf eine stundenerhöhung.


    du meinst, ich werde nicht von der arge gesperrt, wenn ich diesen job nach studienabschluss kündige?


    lg. saumimau

  • Wenn du Leistungen beziehen willst kannst du den Job nicht einfach so kündigen.Da wirst du sicher Probleme im Jobcenter bekommen denn du hättest ja dann nur Leistungen als Aufstockung zu bekommen und nicht komplett.Du solltest dich da auch im Bezug auf den Umzug beraten lassen um dann nicht ganz ohne Geld dazustehen wenn du umziehen willst und vielleicht nicht gleich einen Job hättest.

  • was bedeutet sperrung durch die arge eigentlich genau? dass man keinen cent mehr kriegt oder dass zumindest die miete noch übernommen wird? wie sieht es mit lebensmittelgutscheinen aus?


    vielen dank schon mal. werd mich dann zeitnah bei der arge melden und mein vorhaben besprechen.

  • Gesperrt wirst du nur dann wenn du deinen Auflagen nicht nachkommst.Also wenn du z.B. an einer Maßnahme teilnehmen sollst und dies ohne Grund nicht machst oder Einladungen die du bekommst nicht beachtest und einfach nicht erscheinst.Anfangs sind das 30% deiner Leistungen die sie einbehalten.Bei mehrmaligen Verstößen wird das dann mehr und kann sein das die Leistungen komplett einbehalten werden da gibt es dann auch keine Gutscheine.Das kann man aber immer vermeiden.

  • Hallo,


    ob du von der ARGE gesperrt werden wirst, weiß ich nicht. Ich denke, wenn du das Studium beendet hast, den Job dann aufgibst und nach Berlin ziehst, und dann dort ALG II beantragst, kann dir nichts passieren. Wenn du, solange du den Job hast, ALG II beantragst und dann umziehen willst, wird dir die ARGE einen Strich durch die Rechnung machen, denn sie werden dir 1. den Umzug nicht genehmigen und 2. wirst du Probleme bekommen weil du einen sozialversichungspflichtigen Job aufgegeben hast.


    Du musst dir nur überlegen, ob du den Umzug ohne finanzielle Hilfe bewältigen kannst, gleichzeitig wirst du einige Wochen ohne Geld von Seiten der ARGE klarkommen müssen, da der Antrag ja bearbeitet werden muss. Geld wird erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.


    Am besten ist wahrscheinlich du behältst den Job, beantragst aufstockendes ALG II und ziehst erst nach Berlin, wenn du dort eine feste Stelle hast.


    LG, Jalale.