hallo liebes forum.
ich schildere kurz meine situation, bevor ich meine fragen stelle:
ich bin 25 jahre alt, habe den elterlichen haushalt bereits vor 8 acht jahren verlassen und studiere im 12. fachsemester erziehungswissenschaften. voraussichtlich werde ich im frühling 2010 meinen abschluss machen. seit 2006 bin ich als werkstudentin für ein unternehmen tätig, arbeite dort im durchschnitt 16 stunden pro woche, in bestimmten zeiträumen z.b. vor weihnachten aber auch mal bis zu 20 std./woche.
nach beendigung meines studiums möchte ich mich um einen vollzeitjob bemühen, aber die chancen für absolventen geisteswissenschaftlicher studiengänge stehen schlecht - erst recht, wenn man wie ich, die regelstudienzeit massiv überschritten hat. auf ALG I habe ich keinen anspruch, da ich nie sozialversicherungspflichtige arbeitnehmerin, sondern immer nur werkstudentin war, aber wie schaut es mit ALG II aus?
nun meine fragen:
1. muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos melden bzw. worin besteht genau der unterschied?
2. würde ich für ALG II gesperrt werden, wenn ich nach dem studium nicht erstmal die bisherige 16-stunden-tätigkeit weiterführe?
3. würde ich ergänzend ALG II erhalten, wenn ich den 16-stunden-job erstmal behalte? das brutto-einkommen liegt bei 827.40 euro/monat. netto bliebe also nicht genug für miete & lebensunterhalt.
3. ich würde gern aus privaten gründen vom ruhrgebiet nach berlin ziehen. würde die ARGE das finanzieren, wenn ich denn dort auch eine jobzusage erhalten würde?
vielen dank im voraus.
saumimau