Hallo an alle,
habe bis zum 06.04.09 ALG I bezogen und beziehe jetzt ALG II.
Es wurde mir bis jetzt die Grundsicherung und die Miete per Bescheid bewilligt.
Nun wollte ich Euch fragen, ob der "Zuschlag für ehemalige Bezieher von ALG I" bewilligt werden muß, oder ob es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt!
Habe nämlich bis jetzt noch keinen Bescheid darüber bekommen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Sascha