Grundrechte verletzt?

  • Hallo an Alle,


    mich interessiert die Frage, ob mit all den Sanktionen von AlgII nicht mehrere Grundrechte verletzt werden.


    So wohne ich z.B. seit 2008 in einem WG Zimmer. Kosten 325,00 warm, Amt zahlt 288,- Auf die Frage, ob ich denn nicht in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen könne, wenn die nicht teurer ist, als mein jetziges Zimmer (in Berlin sind die Mieten sehr moderat) - kam die Antwort der Leistungsabteilung: Ich könne nur dann einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen, wenn ich eine Kündigung meines Hauptmieters in den Händen halte, oder aber, wenn die Verhältnisse zu beengt seien, oder das Zimmer eine Bedrohung für die Gesundheit darstelle, was wiederum durch einen Prüfer vor Ort bestätigt werden müsse.


    Noch absurder: Selbst wenn ich die Kaution und Umzugskosten selber tragen würde (immerhin habe ich einen angemeldeten Mini-Job und schufte im Schichtbetrieb in der ach so freien Wirtschaft), dürfte ich nicht umziehen. Meines Erachtens ist das eine Verletzung meines Grundrechts auf Niederlassungsfreiheit.


    Sollte man da nicht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wagen?
    Wer weiß mehr?


    Im Übrigen sollten wir alle - und es werden ja täglich mehr - endlich mehr auf die Strasse gehen. Um uns gegen den "offenen Strafvollzug" und auch die geschickt inszenierte Meinungsmache der Medien zur Wehr zu setzen.
    www.nixzulachen.blogger.de


    Grüße aus Berlin
    Grüße von Gaba

  • . Meines Erachtens ist das eine Verletzung meines Grundrechts auf Niederlassungsfreiheit.


    Sollte man da nicht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wagen?
    Wer weiß mehr?


    Das Grundrecht auf Niederlassungsfreiheit ist hier nicht angegriffen, denn auch als ALG II empfänger kannst du wohnen, wo du möchtest.


    Du kannst nur nicht erwarten, dass der Steuerzahler dies auch finanziert.


    Das Mit der Verfassungklage kannst du natürlich versuchen. Wie reden dann mal in 5 Jahres wieder.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Diablo, Gaba hat geschrieben, dass die neue Wohnung nicht mehr als das bisherige Zimmer kosten solle und sie den Umzug selber bezahlen würde. Demnach geht der Umzug ja wohl nicht auf Kosten der Steuerzahler.


    Gaba, wenn die neue Wohnung von der Größe angemessen ist und nicht mehr als 288 Euro (dem Betrag, den die ARGE dir jetzt zahlt) kostet, und du darüber hinaus auch den Umzug selber zahlen willst, kannst du natürlich umziehen!!! Du bekommst dann zwar keine Bewilligung der ARGE, aber sie müssen dir auch in Zukunft mindestens die KdU zahlen, die du bisher erhalten hast. Dein Recht auf Niederlassungsfreiheit wird also nicht verletzt, die ARGE wird dir nur nicht mehr als bisher zahlen, wenn kein trifftiger Umzugsgrund vorliegt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Diablo, Gaba hat geschrieben, dass die neue Wohnung nicht mehr als das bisherige Zimmer kosten solle und sie den Umzug selber bezahlen würde. Demnach geht der Umzug ja wohl nicht auf Kosten der Steuerzahler.


    Gaba, wenn die neue Wohnung von der Größe angemessen ist und nicht mehr als 288 Euro (dem Betrag, den die ARGE dir jetzt zahlt) kostet, und du darüber hinaus auch den Umzug selber zahlen willst, kannst du natürlich umziehen!!! Du bekommst dann zwar keine Bewilligung der ARGE, aber sie müssen dir auch in Zukunft mindestens die KdU zahlen, die du bisher erhalten hast. Dein Recht auf Niederlassungsfreiheit wird also nicht verletzt, die ARGE wird dir nur nicht mehr als bisher zahlen, wenn kein trifftiger Umzugsgrund vorliegt.


    Liebe Grüße,
    Jana


    Du scheinst ja zumindest ein wenig ahnung zu haben.


    Wenn er ohne zustzimmung der Arge umzieht, werden auch keine folgekosten der Wohnung übernommen (z.B. jahresrechnung für Gas und Betriebskosten).


    Anbei:


    Wenn ich von einem Umzug spreche, spreche ich nicht von den Umzugskosten, sondern von den Kosten, welche die Wohnung dann kostet und in zukunft kosten wird (nochmal Stichwort Jahresrechnungen)


    @ Threadersteller:


    Ich würde weitehin davon abstand nehmen eine Wohnung ohne Zustimmung der Arge anzumieten.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ diablo: Wir sind auch ohne Zustimmung umgezogen, weil die neue Wohnung unangemessen ist. Da aber durch meine berufliche anerkannt wurde, dass ich ein Arbeitszimmer brauche, bekommen wir nun sogar den Höchstsatz der Miete, der deutlich über der bis dato gezahlten Miete liegt, und wir haben Erstausstattung für Küche und Waschmaschine bekommen, die in der vorherigen Wohnung vom Vermieter vorhanden waren. Jetzt mit der Gasabrechnung wurde mir auch nicht gesagt, dass die NAchzahlung nicht übernommen werden würde ... hm ... wo kann man denn nachlesen, dass bei einem nicht bewilligten Umzug keine Nebenkostennachzahlung übernommen wird?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Das gibt es nicht offiziell zu nachlesen. Interne Durchführungshinweise.


    Kann sein, da wir aber auch hier über kommunale Mittel sprechen, vermute ich mal das dies von Kommune zu kommune unterschiedlich ist.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter