Hallo an Alle,
mich interessiert die Frage, ob mit all den Sanktionen von AlgII nicht mehrere Grundrechte verletzt werden.
So wohne ich z.B. seit 2008 in einem WG Zimmer. Kosten 325,00 warm, Amt zahlt 288,- Auf die Frage, ob ich denn nicht in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen könne, wenn die nicht teurer ist, als mein jetziges Zimmer (in Berlin sind die Mieten sehr moderat) - kam die Antwort der Leistungsabteilung: Ich könne nur dann einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen, wenn ich eine Kündigung meines Hauptmieters in den Händen halte, oder aber, wenn die Verhältnisse zu beengt seien, oder das Zimmer eine Bedrohung für die Gesundheit darstelle, was wiederum durch einen Prüfer vor Ort bestätigt werden müsse.
Noch absurder: Selbst wenn ich die Kaution und Umzugskosten selber tragen würde (immerhin habe ich einen angemeldeten Mini-Job und schufte im Schichtbetrieb in der ach so freien Wirtschaft), dürfte ich nicht umziehen. Meines Erachtens ist das eine Verletzung meines Grundrechts auf Niederlassungsfreiheit.
Sollte man da nicht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wagen?
Wer weiß mehr?
Im Übrigen sollten wir alle - und es werden ja täglich mehr - endlich mehr auf die Strasse gehen. Um uns gegen den "offenen Strafvollzug" und auch die geschickt inszenierte Meinungsmache der Medien zur Wehr zu setzen.
www.nixzulachen.blogger.de
Grüße aus Berlin
Grüße von Gaba