Hallo liebes Forum.
Ich hoffe ihr könnt auch mir helfen es ist nämlich nicht mehr viel Zeit (genau genommen 1 woche).
Es geht um folgendes. Ich (20) und meine Freundin (17) wollen zusammenziehen.Sie hat eine Ausbildung mit einem Verdienst von 310 euro und ich bin ALG2 empfänger mit den normalen Leistungen, zudem noch jeder Kindergeld. Sie zieht bei ihren Eltern aus, ich aus meiner derzeitigen 1 Raum Wohnung.
Wie bereits gesagt wollen wir zusammen ziehen nur bin ich jetzt etwas verunsichert. Nach meinen Rechnungen zu folge hätten wir gemeinsam 150 Euro zum Leben übrig. Diese Summe kommt aber nur zustande wenn wir auf probe zusammen wohnen sprich nichts angerechnet wird oder gekürzt wird,etc. Meine Fragen an euch:
1. Kann mir jemand ein genaues Urteil raussuchen wo alles über eheähnliche Gemeinschaft steht?
2. Wie ist das zu verstehen: das Jahr wird nur auf Probe genommen wenn wir nicht gemeinsam wirtschaften?! Heißt das wir dürfen auch nicht in einem Bett schlafen? Aber da wäre das ja dann wieder eine WG.
Ich bitte um schnelle Hilfe von euch...
mfg
Edit: die 150 Euro zum Leben sind mit allen Abzügen außer essen und Tabak!