Verwirrt und planlos

  • Hallo zusammen,


    hier kommt nun die Schilderung meines "Problems".


    Ich bin bald 24 Jahre alt und beende in 2 Monaten meine Ausbilung.Und werde mich zum 1.7. als arbeitslos melden.Ich lebe zur Zeit alleine in einer kleinen Wohnung und habe diese nun auch zum 1.7. gekündigt.Habe hier aufgrund meiner Ausbildung 3 Jahre gelebt.
    Mein Freund (22) geht zur Schule,bezieht Bafög und hat auch seine Wohnung zum 1.7. gekündigt.Wir wollen zusammenziehen.Wir haben noch keine Wohnung gefunden.
    Nun meine Fragen:


    1.Ist sich arbeitslos melden das gleiche wie arbeitssuchend?Und beziehe ich dann Hartz4?
    2.Muss ich JETZT wohin auch immer (Arge,Arbeitsamt oder ist dies auch das gleiche?) gehen,um mich arbeitslos zu melden und da dann die Zusammenzieh Aktion ansprechen/besprechen?
    D.h. darf ich mir jetzt noch nach eigenem Ermessen eine Wohnung suchen,weil Zahlungen würde ich doch dann erst ab 1.7. beziehen.
    3.Oder muss ich gar zu meiner Familie zurück und letztendlich war es ein Fehler meine Wohnung zu kündigen?


    Danke für eure Hilfe.Ich hoffe das sind nicht allzu naive Fragen:(

  • Hallo,


    1. Du musst dich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, da wird dann geprüft, ob du Anspruch auf ALG I hast. Das wird wahrscheinlich reichen um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren (da Ausbildungsvergütung sicherlich nicht sehr hoch war). In diesem Fall kannst du aufstockende ALG II- Leistung beantragen.
    Du bist dann automatisch auch arbeitssuchend.


    2. Ich würde auf jeden Fall schon mal im Vorraus zum Arbeitsamt gehen, da du weisst, dass du ab dem 01.07. erstmal keine Arbeit haben wirst. Du musst dann ja auch im Fall der Fälle rechtzeitig ALG II beantragen.
    Die Wohnsituation kannst du da dann ruhig auch ansprechen, vielleicht können die dir ja Auskunft erteilen, ob im Falle eines ALG II- Bezugs Probleme in Verbindung mit dem Umzug auftauchen könnten.
    Grundsätzlich kannst beim Bezug von ALG I wohnen wo du willst. Bei ALG II ist das so eine Sache, da du unter 25 bist. Da du schon eine eigene Wohnung seit 3 Jahren bewohnst, kann von dir eigentlich nicht verlangt werden wieder zu den Eltern zurück zu ziehen. Da du zum 01.07. umziehst, musst du aufpassen, dass die Miete den angemessen Kosten für die Unterkunft entspricht (erfährst du auf der ARGE). Denn nur diese Miete wird von der ARGE gezahlt. (Übrigens: auch wenn du schon vorher umziehen würdest, würde es keinen Sinn machen eine teurere Wohnung zu beziehen, da du dann ab dem 01.07. definitiv dazu aufgefordert werden würdest in eine günstigere Wohnung zu ziehen.)


    3. Das denke ich nicht. Es wäre zwar einfacher, wenn du weiterhin in der Wohnung wohnen würdest, die schon drei Jehre bewohnst, weil keiner von dir verlangen kann diese aufzugeben. Aber du ziehst ja mit deinem Freund zusammen und die ARGE spart somit Kosten.
    Außerdem wirst du den Umzug ja aus eigenen Mitteln bestreiten, oder?


    Ich denke das beste ist, du erkundigst dich bei den Entsprechenden Stellen im Vorfeld um alle Fragen abzuklären. Sei gefasst darauf, dass die ARGE versuchen wird deine Eltern mit einzubeziehen, d.h. dass diese dich unterhalten.
    Das beste ist daher natürlich du findest im Anschluss an deine Ausbildung einen Job.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.