Hallo!
Ich habe bis 14.3.08 Hartz IV gekriegt vom 15.3.-31.12.08 habe ich gearbeitet. Seit 1.1.09 wieder Hartz. Somit kriege ich aus 08 und durch denVerslustvortrag von 07 eine Steuererstattung.
Hier stand schon öfters, das wird angerechnet. Dabei ist das ja mein Geld!
Nun meine Fragen:
1. Wie wird es angerechnet? So lange 0 Hartz bis der Betrag auf Hartz umgerechnet "abgelebt" ist?
2. Ich schulde verschiedenen Leuten Geld. Somit ist ein Großteil schon verplant. Was ist, wenn ich das Geld gleich vom Finanzamt auf das Konto meiner Freundin schicken lasse und sie mit mir rückwirkend in passender Höhe einen Kreditvertag macht? Der kann ja aus dem Zeitraum sein, wo ich gearbeitet habe. DA hatte ich ja an Hartz IV Bezug gar nciht gedacht und muß ja jetzt meiner Verpflichtung nachkommen. Ich habe ihr dann also das Steuerguthaben als Sicherheit direkt zugesagt. Wäre das okay, oder sieht da jemand Probleme? Tauscht sich das JObcenter miit dem Finanzamt aus?
Ich hatte ein Urteil gefunden, wo das mit einem Darlehen von Verwandten okay war
Vielen Dank für Eure Antworte im voraus
Pinky:)