Viele Fragen

  • Hallo,


    ich bin im Oktober 2008 Mutter geworden, bleibe also bis Oktober 09 zu hause und beziehe bis dahin Elterngeld. Ab dann werde ich voraussichtlich wieder in meinen Job einsteigen, allerdings nur in Teilzeit. Mein voriges netto-Einkommen in Vollzeit (40Std./ Woche) betrug durchschnittlich rund 1000 Euro. Mein Mann ist zwar selbstständig, allerdings Jungunternehmer, der sich gerade einen Kredit nehmen musste und somit finanziell nicht seine Familie versorgen kann. Würde es so bleiben, wären wir im Herbst auf andere unterstützung angewiesen.
    Unsere ausgaben betragen monatlich
    - 450 Euro KM
    - 100 Euro NK (zzgl. Strom, GEZ, Versicherung, Pendlerkosten)
    meine Einnahmen wären dann
    - 400 Euro netto monatlich
    - 164 Euro Kindergeld
    Einen PKw haben wir nicht, da wir uns diesen nicht leisten können. Zur Arbeit fahren wir mit dem Zug nach Sylt. Eine günstigere Wohnung können wir für unsere Verhältnisse nicht finden, da auf Sylt weder Wohnungen frei noch bezahlbar sind, und auf dem Festland wir mit die günstigste Wohnung haben, wir vergleichen ständig.


    Nun ist meine Frage, können wir Sozialleistungen beantragen und wenn ja, welche? Können wir beide so etwas beantragen, also als Familie oder nur eine Person? Ab welcher Einkommenshöhe stünde uns so etwas zu? Wo bekäme man entsprechende Anträge?


    Schon vor Beginn meiner Schwangerschaft habe ich versucht, Informationen diesbezüglich zu finden, aber bis heute habe ich nichts gefunden, da meistens von Arbeitslosigkeit oder Arbeit in Vollzeit die Rede ist. bei geringfügigen Jobs betrifft es die nichtselbstständigen Arbeitnehmer. Bei uns ist es aber so, dass ich mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit arbeiten werde (trotzdem als Hauptverdienerin) und mein Mann mit selbstständiger Tätigkeit in Vollzeit.


    Wenn ich wieder arbeiten gehe (Arbeitsbeginn um 5 Uhr, dann 4 Std. Mo.-Fr.), wird mein Mann währenddessen unsere Tochter betreuen, da bei uns eine Aufnahme im Kindergarten erst ab 2 Jahren und nur 2x wöchentlich (für je 3 Std.) ginge (ab 3 Jahren 5 Tage / Woche, Krippenplätze gibt es in unserer Nähe nicht und auf Sylt ist die Warteschlange für uns als Festländer zu lang)

  • Hallo Mami2008,


    du hast nun nicht geschrieben wie hoch das Einkommen deines Mannes durchschnittlich ist.
    Aber wie du das schilderst, habt ihr bestimmt Anspruch auf ALG II- Aufstockung. Dabei bildet ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft, also ihr fließt beide in die Berechnung ein.
    Der Bedarf errechnet sich folgenermaßen:
    2 x 316 € Regelleistung
    211 € Regelleistung Kind
    450 € KM + NK (außer Strom), hast hier die WM nicht geschrieben
    Freibeträge für euer Einkommen (für dich ca. 200 €)


    Bei der Miete ist es so, dass sie "angemessen" sein muss, wie viel das ist, erfährst du bei der zuständigen ARGE (einfach mal die Hotline anrufen).


    Von eurem Bedarf werden dann eure Netto-Einkommen und das Kindergeld abgezogen, und was übrig bleibt, erhaltet ihr als Leistung.


    Wenn das EK deines Mannes variiert, muss er das für einen bestimmten Zeitraum (vermutlich 3 Monate) schätzen, später wird das dann mit den tatsächlichen Einnahmen verrechnet.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.