HAllo allerseits!
Ich habe einen Antrag auf Kindergeldzuschlag laufen.
Kann mir jemand sagen, wie da ein Einkommen definiert ist?
Also, angenommen, ich leihe jemandem eine Summe, die auch unterhalb des Freibetrags, der mir zusteht, liegt, und derjenige bezahlt sie mir kleckerweise zurück.
Wenn die nun sehen, dass da regelmäßige Zahlungseingänge sind, zählt das womöglich als "EInkommen"?
Bei einer Freundin - das war aber Hartz IV - war es nämlich so, dass sie keinen Pfennig mehr hatte, weil die Antragsbearbeitung ewig gedauert hat und sie sich dann was geliehen hat.
Als die dann den Zahlungseingang sahen, haben das im nächsten Monat wieder abziehen wollen!! Darf man das unmöglich finden?
Gruß, HOldehilde
PS. Seid so nett und erwähnt in eurer Antwort, ob ihr euch ganz sicher seid, etwa weil ihr im Amt arbeitet oder sonstwie beruflich damit zu tun habt! Danke!