Kein Elterngeld, weil es voher ein Pflegekind gab

  • Hallo,
    ich hoffe, dass jemanden eventuell mir mit einen guten Vorschlag hilft.
    in Juli 2007 habe ich ein 3 Monate altes Pflegekind bekommen, meine Frau hat sofort von der Arbeit aufgehört, leider hatte auch kein Recht auf 67% Elterngeld, nur Pflegegeld, wähernd diese Elternzeit meine Frau ist schwanger geworden und am 15 Januar 2009 das Kind ist geboren. Für das Elterngeld für das neu geborene Kind gibt es auch kein Geld, der Grund ( letzte 12 Monate kein Verdienst), ich finde das ist ungerecht, dass meine Frau für ein gutes Zweck ein 3 Monate alt Pflegekind ihr job aufgibt ohne Elterngeld, und während diese zeit danach ihr Elternged für ihr leiblisches Kind auch nicht bekommt. Die Frage ist wie sieht aus mit einen Anklage vor Gericht. Ich hoffe, dass jemanden mir zu hilfen kann, und bedanke ich mich im Voraus

  • Hallo Marrouki,


    bei der Berechnung des Elterngeldes wird immer das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Hatte deine Frau in der Zeit kein Einkommen, bekommt sie den Mindestbetrag von 300,- €.
    Diese 300 € stehen euch auf jeden Fall zu, diesbezüglich solltet ihr nochmal Kontakt mit der Elterngeldstelle aufnehmen.
    Wie sich das mit dem Pflegekind verhält, weiß ich nicht. Da könntest du ja mal mit einem Anwalt für Familienrecht sprechen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale,
    ist folgendes: meine Frau ist Grundschullehrerin, hat im 2007 bis Sommerferien gearbeitet, mitte Juli 2007 haben wir das 3 Monate altes Pflegekind bekommen. Ab mitte September ist sie in Elternzeit für 2 Jahre gegangen ohne Bezüge bzw. keine Elterngeld ( wieder 67% von ihren Gehalt, noch 300 Euro das minimum), der Grund, es gibt Pflegegeld. Wärend Elternzeit mein Sohn ist geboren am 15.01.2009. Für das neue geborene Kind gibt es nur das minimum 300 Euro und kein 67% von ihren Gehalt, der Grund letzte 12 Monate hat kein Verdienst ghabt, das ist auch klar, sie ist in Elternzeit, sie arbeitet nicht, aber vorher als sie gearbeitet hat, dürfte für das Plegekind auch kein Elternged. Meine Meinung nach, Elterngeldstelle sollen in diesem Fall die letzte 12 Monate Einkommen vor dem ersten Kind, oder.
    schöne Grüsse Marrouki

  • Hallo Jalale,
    ist folgendes: meine Frau ist Grundschullehrerin, hat im 2007 bis Sommerferien gearbeitet, mitte Juli 2007 haben wir das 3 Monate altes Pflegekind bekommen. Ab mitte September ist sie in Elternzeit für 2 Jahre gegangen ohne Bezüge bzw. keine Elterngeld ( wieder 67% von ihren Gehalt, noch 300 Euro das minimum), der Grund, es gibt Pflegegeld. Wärend Elternzeit mein Sohn ist geboren am 15.01.2009. Für das neue geborene Kind gibt es nur das minimum 300 Euro und kein 67% von ihren Gehalt, der Grund letzte 12 Monate hat kein Verdienst gehabt, das ist auch klar, sie ist in Elternzeit, sie arbeitet nicht, aber vorher als sie gearbeitet hat, dürfte für das Plegekind auch kein Elternged. Meine Meinung nach, Elterngeldstelle sollen in diesem Fall die letzte 12 Monate Einkommen vor dem ersten Kind, oder.
    schöne Grüsse Marrouki

  • Hallo Marrouki,


    wie gesagt, die letzten 12 Monate sind entscheidend, es gibt da auch keinen Ermessensspielraum.
    Ich persönlich verstehe dich, aber ich denke gegen diese Regelung werdet ihr nichts tun können.
    Wenn du nun nicht so viel verdienst um für euch drei (vier?) zu sorgen, könnt ihr eventuell Wohngeld oder aber auch ALG II als Aufstockung beantragen.
    Lebt denn das Pflegekind noch bei euch und bekommt ihr noch das Pflegegeld. Wie hoch ist / war das?


    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale,
    es geht um das prinzip, von Verdienst kann ich mich nicht beschweren, manchamal ist knapp, aber ist ok.
    Ich finde, dass es eine Lücke im Gesetz gibt, ich bin beim Überlegen eventuell zur Rechtsauskunft Informationen zu holen, wie sehen die Juristen das Thema. Die Gesetze sind neu, und unsere Fall ist eine Ausnahme.


    Schöne Grüsse Marrouki

  • dein fall ist keine ausnahme, an dem tatbestand der vorhergehenden 12 monate ist auch nichts auslegbar oder der behörde ermessen eingeräumt, von wegen naja wenn das nicht voll abgegriffen werden konnte wird noch weiter nach hinten geforscht... natürlich steht dir der rechtsweg offen... ABER ich halte es für sinnfrei

  • §2(5) Elterngeldgesetz: Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. 2Dies gilt auch, wenn in dem nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden ist.


    also 300 euro sollten anspruch bestehen
    ansonsten mal durchforsten :
    http://www.elterngeld.net/

  • Hallo Kitty,
    ja für das gemeinsame Kind gibt es das Elterngeld 300 Euro das minimum, aber hätten wir lieber 67%xGehalt. wir bekommen 641 Euro Pflegegeld. Gersten hat das Elterngeldstelle einen Nachricht hierlassen, sie wollen was über das Pflegekind wissen, heute rufe ich an.
    Seit juni oder juli 2007 soweit ich informiert bin, gibt es diese Regelung, wenn eine Frau ein neu geborenes eingnes kind bekommt und sie berufstätig ist, geht sie in Elterzeit und bekommt sie auch 67% xGehalt für ein Jahr, wenn aber danach, ich weiss nicht genau die Periode die Frau wieder schwanger und bekommt sie das 2 Kind, steht ihr auch 67%xGehalt. So haben sie mir in Infoonline erklärt, die Gesetzte wollten sie mir als Anlage schicken, ich warte immer noch drauf. Das Problem ist das unsere erstes Kind ist ein Pflege Kind ist.

  • Ja und eben nicht euer leibliches KInd.Ich denke da ihr ja das Pflegegeld bekommt und das ist ja auch recht ordentlich gibt es da kein Elterngeld.Für die Berechnung des Elterngeldes wiederrum ist maßgeblich was in den letzten 12 Monaten an Geld verdient wurde.Da dies bei euch nichts war gibt es nur die 300 Euro.Wenn ich jetzt ein Kind bekomme zahlt mir auch niemand über 600 Euro Pflegegeld dafür gibt es dann die Elterngeldregelung.

  • Sicher kannst du klagen aber ich glaube nicht das das viel bringt.Warum habt ihr überhaupt ein Pflegekind aufgenommen?Ging es euch da nur ums Geld?Tut mir leid aber bei mir kommt das einfach so an.Denn wenn ich mich für so einen Schritt entscheide dann informiere ich mich doch im Vorfeld über die Finanzen und wenn deine Frau einen gut bezahlten Job dafür aufgibt dann weiß man auch worauf man sich einläßt.

  • Ich habe ja schon geschrieben sicher kannst du klagen man gegen alles klagen aber es ist die Frage ob man gewinnt.Du solltest das aber am besten mit einem Anwalt besprechen da eine solche Klage ja auch zunächst Geld kostet und ob das über eine Prozeßkostenhilfe gehen würde glaube ich nicht.

  • Marrouki,
    einen Präzedenzfall daraus machen wäre schon interessant. Wenn ich Pflegegeld Elterngeld und Kindergeld zusammen zähle sind es 1105,-. Jetzt habe ich aber nur Kindergeld für 1 Kind berechnet, da ich nicht weis ob es führ Pflegekinder Kindergeld gibt.
    eine 4 köpfigen Familie die von Hatz VI lebt bekommt ca. 1200,- inkl. Miete. Rechnet man das Kindergeld dazu sind es 1500,-.
    Also gerade mal 400,- mehr.
    Rechne ich allein bei den Sozialleistungen von 1105,- noch das Einkommen dazu, dann steht doch ein schöner Betrag zur Verfügung, das man nicht wegen den 67% sich Beschweren muß.
    Wie wäre es wenn alle mit diesem Einkommen einen Teil abgezogen bekomme um es auf die Hatz VI Empfänger aufteilt, die unverschuldet in Hartz VI gekommen sind. Dann haben sie etwas mehr um damit einen Präzedenzfall führen zu können, das Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet wird.
    Ich habe 4 eigene und 2 Stiefkinder und mir ist es nie eingefallen mich zu beschweren das ich mehr Geld für die Kinder möchte als es gibt. Genauso könnte ich mich Geld einfordern, weil es angeblich Schwerstarbeit ist Kinder zu machen.

  • Ich denke Elterngeld und gleichzeitig Pflegegeld schließt sich deshalb aus weil das Elterngeld eben die Eltern des Kindes bekommen und Pflegegeld für die Pflege des Kindes gezahlt wird.Ein Pflegekind bleibt ja auch nicht ewig in der Familie sondern dies ist ja nur vorrübergehend.Von daher würde ich es auch nicht richtig finden wenn dann noch zusätzlich 67% des Einkommens dazubezahlt werden.Allerdings kann ich den Gedankengang schon nachvollziehen weil man von so einem Einkommen dann doch recht gut leben kann.Kinder machen Arbeit das ist ganz klar und so mancher hätte sicher nichts dagegen auch für die tägliche Pflege des Kindes etwas zusätzlich zu bekommen aber bei ALG2 bleibt nicht einmal das Kindergeld sondern wird komplett angerechnet aber wenn man dann über 600 Euro monatlich für die Pflege des nichtleiblichen Kindes bekommt und sich dann noch aufregt finde ich das schon ziemlich dreist.