Fällige LV

  • Fällige LV 1

    1. Hartz 4 (0) 0%
    2. Hartz 4 (1) 100%

    Ich beziehe Hartz 4 und am 1.07.10 wird meine LV fällig (bis dahin an die Bank abgetreten). Möchte mir davon eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Natürlich im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Nach Kauf habe ich aber keine finanziellen Mittel mehr. Danach bin ich wieder bedürftig und werde einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen. Kann der Antrag abgelehnt werden? Eigentlich kann mir doch keiner vorschreiben, wie ich mit meinen freien Mitteln umgehe (könnte mir z.B. ein neues Auto kaufen, groß in Urlaub fahren etc. pp). Das Geld wäre locker in 1,5 Jahre aufgebraucht. Ich sehe das als sinnvolle Geldanlage an und nicht als das sittenwidrige Verschleudern von Geld zur Herbeiführung der Bedürftigkeit. Hat jemand Erfahrung oder vielleicht die gleiche Situation.

  • Hallo,


    ich denke, dass der Betrag als Vermögen gewertet wird, und du erstmal aus dem ALG II- Anspruch rausfällst. Da für dich aber absehbar ist, dass du bedürftig bleibst, schaffst du dir mit dem Kauf einer Eigentumswohnung Vermögen auf Kosten der Allgemeinheit.
    Die ARGE wird verlangen, dass du das Geld nutzt um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    so wie du dir das vorstellst wird das auf keinen Fall funktioniern. Wäre ja noch schöner.
    Es würde sich hier um eine wissentlich herbei geführte Hilfebedürftigkeit auf Kosten der Steuerzahler handeln. Also ich verspüre wenig Lust dir deine Eigentumswohnung zu finanzieren damit du es dir gemütlich machen kannst. UNVERSCHÄMT!