Wohngemeinschaft,Fragen!!

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Meine alte Wohnung wurde mir gekündigt , da meine Vermieterin die Wohnung für Ihre Kinder brauch..


    Nun habe ich mir der Arge gesprochen ob eine WG mit eine Freundin in Ordnung wäre und ich habe auch die Zusage bekommen. Wir haben nun auch eine Wohnung gefunden. Nun zu meinen Fragen!



    1. Wir sind beide in dem Mietvertrag eingetragen ist das richtig so oder muss man einen gesonderten Vertrag aussetzen?


    2. Meine letzte Wohnung habe ich möbiliert gemietet und habe nun keine Möbel und ein Geschirr.? Was kann ich denn beantragen? Da ja die Küche und das Esszimmer gemeinsam genutzt werden!



    3.Was muss man bei einer WG beachtet bzw. ist es z.b möglich Putzmittel , Geschirr gemeinsam zu benutzen oder muss das grundsätzlich getrennt sein?




    Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    Vielen Dank

  • Hallo,


    dass ihr beide im Mietvertrag steht, ist kein Problem. Damit ist klar, dass jeder die Hälfte der Miete zu tragen hat.
    Wenn du nachweisen kannst, dass du noch nie eigene Möbel hattest (im alten Mietvertrag werden die Möbel ja mit aufgeführt sein), kannst du Erstaustattung beantragen. Es gibt immer einen Pauschalbetrag für das, was benötigt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass du für Möbel, die gemeinschaftlich genutzt werden, eben den halben Pauschalbetrag bekommst. Da musst aber einfach mal nachfragen.
    Putzmittel und Geschirr können gemeinsam genutzt werden. Natürlich ist wichtig, dass jeder sein eigenes Wohn-/Schlafzimmer hat und deutlich ist, dass im Bad eine gewisse Trennung herrscht (zwei Zahnputzbecher, für jeden ein eigenes Handtuch usw.). Worauf ganz speziell geachtet wird, weiß ich nicht. Aber am wichtigsten sind die getrennten Schlafräume.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    ein gemeinsamer Mietvertrag ist nicht von Vorteil, die Betonung liegt hier auf "gemeinsam", das legt die Arge sich gerne mal so zurecht wie sie es gerne hätte. Besser wäre es wenn einer den Mietvetrag unterschreibt und der andere mit dem einen Untermietvetrag aufsetzt. Diesen kann man dann nochmal vom Vermieter absegnen lassen.


    Die Arge wird wahrscheinlich zu 99% versuchen euch irgendwann eine eheähnliche Gemeinschaft anzudichten. Da musst du dich nur mal hier im Forum umschauen mit welcher Willkür die Argen hier oftmals vorgehen.


    Es ist durchaus davon auszugehen, dass die Arge irgendwann mal an die Haustüre klopft um sich von deinen Lebensumständen zu überzeugen. Dass jeder seinen eigenen Räumlichkeiten (Wohnzimmer, Badezimmer und Küche können natürlich gemeinsam genutzt werden) haben sollte versteht sich von selbst. Auch ansonsten sollte eine Gütertrennung erkenntlich sein. Z. Bsp. 2 gesonderte Küchenschränke mit getrennten Vorräten. Getrennte Wäschekörbe, eine Liste über der Waschmaschine wer wann gewaschen hat...etc.


    Selbst wenn ihr dies nicht so handhaben wollt, würde ich euch raten in der Wohnung ganz bewusst solche Hinweise zu streuen.


    Sollte dann mal irgendwann eine Aufforderung auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse des Mitbewohners ins Haus schneien, sollte dieser auf keinen Fall darauf reagieren. Weder mündlich noch schriftlich. (Der Mitbewohner ist dazu auch nicht verpflichtet, da er mit der Arge nichts am Hut hat) sondern jegliche Kommunikation über den ALG2 Empfänger mit dem Hinweis, dass es sich um eine WG und keine BG handelt, laufen lassen.

  • Erstmal Vielen Dank für die ausführlichen Antworten,


    was man alles beachten muss, ich hab mir das alles gar nicht so kompliziert vorgestellt. ;D


    Aber getrennte Kühlschränke werden in der Küche gar nicht möglich sein, dazu ist sie viel zu klein :( Ich kann froh sein wenn ich gerade so einen Herd und einen Kühlschrank unterbekomme.


    Wir hatten vor den Kühlschrank zu trennen, auch wenn es meine Beste Freundin ist ^^ ! Man weiß ja nie !!!
    Dies ist doch auch möglich oder??


    Bad , sowieso getrennte Zahnputzbecher und Handtücher...



    Ich hoffe das geht alles gut!!! 2 Frauen in einer Wg :D^^