Hallo Leute,
ich habe eine Frage an euch. Und zwar geht es um folgendes.
Ich habe einen ziehmlich "lieben" Nachbarn, der mich bei der ARGE angezeigt hat (das vermute ich zumindestens).
Folgender Fall:
Ich lebe laut ARGE mit einer jungen Frau in einer Verantwortungs-und Eiinstehensgemeinschaft. Das wird mir zumindestens vorgewurfen.
Ich habe bzw. mein aktueller Bescheid ist zum 31.03.2009 ausgelaufen und ich habe Antrag auf Weiterzahlung gestellt.
Nun ist kurz vor dem 31. ein Brief von der ARGE gekommen wo von mir gefodert wird das diese Junge Frau ihre Einkommensverhältnisse offen legen soll.
Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und alle Anlagen (VE,WEP;EK und VM) wieder unterschrieben und von mir ausgefühlt zurück geschickt.
14 Tage ruhe!!!!
Vorgestern kam der gleiche Brief von der ARGE wieder. Ohne die Unterlagen, die Frau XXXX, auszufühlen hat, könnte keine Berechnung statt finden.
So nun meine Frage an euch.
Kann die ARGE verlangen von einer Person die Einkommensverhältnisse zu prüfen die mit mir überhaupt nichts zu tun hat?
Die junge Frau weigert sich nämlich auch mir gegenüber die Anlagen auszufühlen bzw. ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Bitte helt mir....weil ich habe den Monat kein Geld bekommen.
PS: die junge Frau bezieht keine Leistungen da sie berufstätig ist.