Hallo an Alle, ich habe ein Problem, ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft (Mann arbeitslos). Ich selbst mache zur Zeit eine Umschulung die durch die Rentenversicherung bezahlt wird. Vollzeitumschulung. Jetzt hat Hartz IV eine neue Berechnung erstellt, und dabei haben sie mein Übergangsgeld voll mit eingerechnet, keinen Freibetrag abgezogen. Bekomme dadurch 200 Euro im Monat weniger. Ist das korrekt? Wieso bekomme ich den Freibetrag nicht mehr? Hoffe mir kann jemand helfen. Danke im Voraus
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Hallo friedafredi,
soweit ich weiß werden Sozialleistungen immer ohne Freibeträge angerechnet.
Aber ein Anruf bei der ARGE / beim Jobcenter könnte hilfreich sein.LG, Jalale.
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Das kann ich jetzt nicht verstehen, das ist doch eine Umschulung, das ist doch wie Arbeit, nur das die Rentenversicherung zahlt, ich arbeite doch sozusagen dafür, ich sitz doch nicht zu Hause rum.
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Ich weiß das ja eben nicht so genau. Aber wenn die RV das zahlt, ist es doch eine Sozialleistung, oder?
Vielleicht weiß jemand anderes hier im Forum dazu mehr.
Ansonsten, wie gesagt, ruf bei der ARGE an (die Hotline-Dame gibt dir vielleicht eine andere Auskunft als deine SB) oder frag direkt bei der RV nach, die müssten das auch wissen. -
Bei Sozialleistungen gibt es keinen Freibetrag das wird komplett angerechnet.Allerdings müßtest du etwas für Fahrtkosten,Arbeitsmittel bekommen.
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