Antrag auf Erstausstattung Baby

  • Folgende Situation:


    Unser Sohn hat eine Freundin, die Hartz IV-Empfängerin ist und bereits 2 Kinder hat (aber nicht von ihm). Nun ist es leider passiert, ein drittes - nun gemeinsames Kind- ist unterwegs.


    Ab wann kann sie einen Antrag auf Erstausstattung (wenn überhaupt) stellen? Was ich so rausgefunden habe, heitß es ja eigentlich " Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen"??


    Die Freundin war wohl allein bei der Agentur und verlangt nun von unserem Sohn Kopien vm Personalausweis usw. Sie leben nicht in der gleichen Wohnung und bilden auch keine Bedarfsgemeinschaft.


    Weiß jemand was, wie das so abläuft??


    Danke Geli

  • Die werden jetzt zunächst erst einmal prüfen, ob und was bei deinem Sohn zu holen ist, der - wenn er beispielsweise sehr gutsituiert wäre - dann für alles aufkommen muss, was das Kind betrifft und auch für den Unterhalt der "Frau" (wenn auch nicht verheiratet) während der ersten drei Lebensjahre des Neugeborenen.

  • Die werden jetzt zunächst erst einmal prüfen, ob und was bei deinem Sohn zu holen ist, der - wenn er beispielsweise sehr gutsituiert wäre - dann für alles aufkommen muss, was das Kind betrifft und auch für den Unterhalt der "Frau" (wenn auch nicht verheiratet) während der ersten drei Lebensjahre des Neugeborenen.


    Es ist doch noch keine Vaterschaftsanerkennung passiert. Wann wird denn das eigentlich gemacht? Was mich nur so stutzig macht, dass nicht unser Sohn angeschrieben wird, um Unterlagen beizubringen sondern die Mutter des Kindes.
    Wenn er jetzt die Unterlagen beibringt, ist das dann automatisch die Vaterschaftsanerkennung oder passiert dann hinterher noch etwas. Gut situiert ist unser Sohn keineswegs, bis vor 2 Wochen selber arbeitslos und nun gerade mal 900 € netto und davon muss er ja auch noch die eigene Miete bestreiten.


    Geli

  • Also die Vaterschaftsanerkennung passiert auf jeden Fall so, dass dein Sohn auch "merkt", dass er die Vaterschaft formal anerkannt hat. Die Unterlagen, die dein Sohn beizubringen hat, dienen der Berechnung des Unterhaltes für das Kind. Wenn dein Sohn nicht genügend Einkommen hat, um für beide (also Mutter und Kind) aufzukommen, erhält die Mutter für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss vom Amt. Dieser Unterhaltsvorschuss wird sechs Jahre lang gezahlt, maximal bis zum vollendeten 12.Lebensjahr des Kindes. (Also demnach, da in diesem Fall ab Geburt gezahlt wird - bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes). Der gezahlte (verauslagte) Unterhaltsvorschuss läuft sozusagen auf, dein Sohn muss ihn zurückzahlen.

  • Vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Das hört sich alles gar nicht so toll an, aber andereseits wer A sagt muss auch B sagen.
    Mir war nur irgendwie unklar, wieso das Einkommen unseres Sohnes bereits bei der Beantragung des einmaligen Zuschusses zum Tragen kommt, obwohl sie weder zusammen wohnen, noch irgendeine Bedarfsgemeinschaft haben und es ebend noch nicht offiziell zu einer Vaterschaftsanerkennung gekommen ist. Da will es sich ja auch nicht vor drücken, aber es ist schon etwas merkwürdig, dass er bereits jetzt zur Kasse gebten werden soll.


    Wenn die beiden eine Bedarfsgemeinschaft wäre, könnte ich mir das alles erklären, aber so???


    Geli

  • Wann wird das Baby denn voraussichtlich unser Weltlicht erblicken? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechnerei im Vorfeld durchgeführt wird, wenn das nun einmal möglich ist, um "dann" unnötige und für die Mama sich negativ auswirkende Zeitverzögerung(en) zu vermeiden.


    Alles Gute auch dir als Oma.


    Lirafe

  • Wann wird das Baby denn voraussichtlich unser Weltlicht erblicken? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechnerei im Vorfeld durchgeführt wird, wenn das nun einmal möglich ist, um "dann" unnötige und für die Mama sich negativ auswirkende Zeitverzögerung(en) zu vermeiden.


    Alles Gute auch dir als Oma.


    Lirafe


    Planmäßig soll das Baby im September auf die Welt kommen. Ich würde mich ja freuen, wenn es eine intakte Beziehung zwischen den beiden wäre und die "Schwiegertochter" o.k. wäre, aber sie will mit unserer Familien überhaupt nichts zu tun haben, genauso wie mit ihrer eigenen Familie auch nicht. Sie vereinnahmt unseren Sohn komplett und hätte es am liebsten, dass er mit uns den Kontakt abbricht. Ich weiß nicht, wie sie aufgewachsen ist, aber bei uns versteht man unter Familie etwas anderes.


    Das Kind werden wir daher nie zu Gesicht bekommen und haben leider die Befürchtung, dass unser Sohn komplett ausgenutzt wird. Aber das muss er schon selbst wissen. Da er uns aber auch immer wieder um Rat fragt, wie sich bestimmte Rechtslagen darstellen, wollte ich mich in diesem Forum mal schlau machen.


    Geli

  • Hallo,


    grundsätzlich hat die Arge bevor die Vaterschaft rechtlich anerkannt wurde keine Grundlage den Kindsvater zur Kasse zu bitten. Natürlich versucht die Arge über die Einkommensfeststellung, den Vater vorher bereits finanziell einzubeziehen. Wenn dein Sohn die Vordrucke, Verdienstbescheide etc. ausfüllt wird die Arge dies als Einverständis werten, für das Kind und die Mutter finanziell einzustehen.


    Finde ich persönlich auch vollkommen legitim, warum sollte die Arge für die Babyausattung zahlen, wenn der Kindsvater ein dickes Einkommen hat. Im Falle deines Sohnes ist dies aber nicht gegeben, da sein Verdienst unter dem Eigenerhalt liegt. Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Unterhaltsregelung hat liralife ja bereits umfassend erklärt. Viel Glück und ein wenig Hoffnung dass sich die Situation mit der Kindsmutter noch ein wenig entspannt.


    PS. Ihr solltet auf jeden Fall einen Antrag für die Erstausstattung bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Dies muss der Arge nicht mitgeteilt werden!