Folgende Situation:
Unser Sohn hat eine Freundin, die Hartz IV-Empfängerin ist und bereits 2 Kinder hat (aber nicht von ihm). Nun ist es leider passiert, ein drittes - nun gemeinsames Kind- ist unterwegs.
Ab wann kann sie einen Antrag auf Erstausstattung (wenn überhaupt) stellen? Was ich so rausgefunden habe, heitß es ja eigentlich " Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen"??
Die Freundin war wohl allein bei der Agentur und verlangt nun von unserem Sohn Kopien vm Personalausweis usw. Sie leben nicht in der gleichen Wohnung und bilden auch keine Bedarfsgemeinschaft.
Weiß jemand was, wie das so abläuft??
Danke Geli