BG oder HG? Muss Mutter für Sohn aufkommen ?!

  • Hallo


    und zwar folgende Situation.Ich bin 22Jahre alt und lebe zusammen mit mit meiner Mutter in einer Wohnung(Miete410euro).Meine Mutter arbeitet seit letzten Monat in Vollzeit(Nettogehalt:930Euro) und ich habe momentan einen 400Euro-Job.Bisher zahlte uns die Arge, 2x205Euro Miete, meiner Mutter 345Euro und mir knapp 60Euro Mehrbedarf.Da meine Mutter ja jetzt eine Vollzeitstelle hat war ich heute bei der Arge.Dort sagte man mir, das ich mit meiner Mutter immernoch eine Bedarfsgemeinschaft bilde und ihr Einommen mit meinen "verrechnet wird.An uns soll ab sofort nur noch ca.100euro überwiesen werden.
    Also: Einkommen Mutter 930euro +Eigenes Einkommen 400Euro + 100Euro Arge Miete wären -405Euro


    Nun wollte ich gerne wissen ob es stimmt das ich mit meiner Mutter noch eine Bedarfsgemeinschaft bilde Oder doch eine Haushaltsgemeinschaft oder... ?!?!?! und ob die neue Rechnung von der Arge richtig ist.Weil ich find es schon irgendwie komisch das meine Mutter jetzt 160Stunden im Monat arbeiten geht und nun nur knapp 200Euro mehr im Monat hat.Sie verdient ja jetzt auch nicht so viel das sie meine Miete +Lebensiunterhalt unterstützen kann?! ...


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen ...weiß nämlich langsam net mehr weiter :confused:


    Gruß Stefan aus NRW

  • Hallo,


    da du mit deinem Job deinen eigenen Lebensunterhalt nicht komplett bestreiten kannst, bildest du immer noch eine BG mit deiner Mutter (bis du 25 bist).


    Euch würden 351 RL deiner Mutter, 281 RL für dich und 410 KdU zustehen, macht 1042 Euro.


    Euer gemeinsames Netto-Einkommen berägt allerdings 1330 Euro, so dass es mich schon wundert, dass ihr überhaupt noch ergänzend Hartz IV bekommt. Normalerweise ist man aus dem Bezug raus, sobald das Nettoeinkommen über dem Bedarf liegt.


    Ansonsten gilt: Jeder hat 100 Euro seines Bruttoeinkommens als Grundfreibetrag, dazu kommen 20 % des Einkommens zwischen 200 und 800 Euro und 10 % des Einkommens zwischen 800 und 1200 Euro. Mit den Angaben kannst du selber ausrechnen, ob euer Bescheid so stimmt. Ansonsten gib eure Daten doch mal in einen ALG II-Rechner ein.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Normalerweise kannst du mit dem Einkommen selbst für dich aufkommen allerdings müßtest du deiner Mutter den Mietanteil zahlen.Da deine Mutter aber ja ganz gut verdient würde sie keine Leistungen mehr bekommen denn sie kann mit ihrem Gehalt ihren Bedarf abdecken.

  • ja, hab mich geirrt, dachte mutter verdient nichts
    bloß dann vertseh ich die frage hier nicht


    beide bilden bg und haben dann wohl genug einkommen, eventuell auch kindergeld
    fra mich nun, wo das problem liegt, es dürfte kaum noch alg II zu zahlen sein
    und das ist doch gut so

  • ... und ich finde die Schlussfolgerung, dass seine Mutter nur für 200 € 160 Stunden arbeiten geht, verkehrt. Sie hat 930 € netto und ist sozialversichert. Man kann den Zustand zu Hause zu sein (wg. Arbeitslosigkeit) und Hilfe zu beziehen, nicht als Maßstab der Dinge machen und nur einen darüber liegenden Betrag als sein Einkommen betrachten, das sich dann auf 160 Stunden verteilt.

  • Hallo,


    stimme euch im Grunde zu.


    @ Jana: Du hast dich doch gewundert, dass sie noch ALG II bekommen, obwohl der Bedarf durch die EK gedeckt ist. Die Freibeträge des Einkommens werden jedoch in den Bedarf mit eingerechnet.
    Heißt also, 160,- FB für ihn, ca. 290,- FB für die Mutter (bei geschätzten 1200 brutto). Das zusammen mit RL + KdU = 1492,- €.
    Davon dann 930 + 400 abgezogen, sind 162,- €.


    Diese 162,- € (ca.) bekommen die beiden dann als Aufstockung.


    LG, Jalale.

  • jalale : Soweit ich weiß, sind die Freibeträge völlig egal, sobald man von seinem Nettoeinkommen seinen Bedarf alleine decken kann. Deshalb gibt es ja auch Wenigverdiener, die keinen Anspruch mehr auf Hartz IV haben wegen ein paar Euro zuviel im Monat und unterm Strich weniger rausbekommen als ein anderer, der die paar Euro weniger verdient, aber aufstockend Hartz IV beziehen kann.


    Aber vielleicht ist das ja auch wieder so eine Sache, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird ...:rolleyes:


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,


    die Freibeträge werden eigentlich immer mit einbezogen, unabhängig davon wie hoch das Netto-Einkommen ist. Ist es eben so hoch, dass es den Bedarf + Freibeträge deckt, gibt es keine Aufstockung.
    Der Fall, den du beschrieben hast, tritt dann auf, wenn ein Aufstocker z.B. Benzinkosten erstattet bekommt o.ä. Das gibt es ja für jemenden, der keine staatlichen Mittel erhält, nicht.


    LG, Jalale.