wohnberechtigungsschein

  • hab ein wohnberechtigungs schein bekommen, nun bin ich total verfirt:(


    laut der arge darf ich bis zu 60m² haben und mein wohn berechtigungs schein sagt 75m² wo nach soll ich jetzt gehen? denn wenn das so ist kann ich ja in meiner alten wohnung bleiben,


    wer hat den jetzt mehr recht ???

  • Hallo,


    der Wohnberechtigungsschein wird nicht auf Grundlage des ALG2 Gesetzes ausgeschrieben. Der Schein berechtigt dich zwar eine geförderte Wohnung bis max. 75m² anzumieten, dies heißt aber nicht das die Arge diese auch bezahlen muss. Ebenso können auch Wohnungen mit WBS nicht angemessen sein da sie die Höchst KDU überschreiten.