Vorübergehender Umzug danach Zusammenzug mit Partner

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    könnt hr mir vielleicht helfen zu klären, ob meinen Anspruch auf Hartz IV weiter bestehen wird.


    Aber erstmal Schilderung des Sachverhalts:
    Mein Mietvertrag läuft am 1.5. aus.
    Werde ab Mai vorübergehend zu meiner Mutter und meinem Stiefvater ziehen.
    Nach wahrscheinlich einem Monat werde ich mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen.
    Nur zu Anmerkung, bin über 30.


    Müssen hier meine Mama und Stiefvater ihre Vermögensverhältnisse etc. angeben. Ich werde dort ja nur vorübergehend wohnen und sozusagen in der Besucherrizze schlafen. Es ist ja nur zustande gekommen, dass die Vormieter unserer gemeinsamen Wohnung erst einen Monat später ausziehen werden als geplant. Kann ich die Mietkosten nicht gleich Null setzen? :confused:


    Ich muss ja Hartz IV beantragen, da ich ja sonst keine Krankenversicherung bekomme, aber wenn die anderen der Wohngemeinschaft zu viel verdienen, dann bekomme ich doch kein Hartz IV und bin dann somit doch auch nicht krankenversichert, oder? :confused: Ich brauch ja unbedingt ne Krankenversicherung, da ich in ständiger ärztlicher Behandlung bin.


    Oder kann man da was über Sozialgeld machen? :confused:


    Hab zwar schon einige Bewerbungen laufen, aber die Arbeitslosigkeit entstand durch Krankheit und somit ist des etwas schwierig wieder ne Beschäftigung zu bekommen. :(


    Ich dank euch schon mal für eure Hilfe.
    LG
    Sfizzio