Auszahlung Haus

  • Ich bin mit meinen 3 kindern aus dem gemeinsamen Haus in eine kleine Wohnung gezogen.
    Nun möchte mein Mann, das ich aus dem Grundbuch ausgetragen werde und will mir eine Summe von 11.500,00 Euro zahlen. Ich beziehe im Moment Hartz IV und möchte wissen, inwieweit mir dieses Geld angerechnet wird.
    Bin für eure Antworten sehr dankbar.


    HexeLilly

  • wenn du aus dem grundbuch ausgetragen wirst hast du nicht mal mer die sicherheit, wenn hausbezogene schulden geltend gemacht werden...
    wer drängt dich denn aus dem grundbuch ausgetragen zu werden? entweder du wartest ab, oder lässt dir ein besseres angebot geben, und das geld dann cash auf die hand und entweder den eltern aufs konto legen oder schön urlaub und auto mit bezahlen...

  • Hallo,


    das Ganze ist eine Vermögensumschichtung und keine Einnahme.
    Soll heissen bis zu den Vermögensfreigrenzen muss das Geld nicht ausgegeben werden, da ja der Wert schon vorher vorhanden war.
    Nur ist es jetzt kein geschütztes Vermögen mehr und alles was über die Freigrenzen hinausgeht, wird angerechnet. Bei den Freigrenzen bitte nicht das sonstige Vermögen beim berechnen vergessen.


    Ob das mit der Höhe des Betrages so in Ordnung ist, das muss HexeLilly selbst entscheiden.


    Gruß Klaus

  • Das Stichwort zu diesem Thema lautet bis zur einer evtl. Auszahlung : Ungeschütztes Vermögen, da sie nciht selbst drin wohnt. Ergibt sich aus dem ungeschützten Vermögen nach Abzug der Belastungen und Freibeträge auch nur ein Vermögen von 1,00 €, gibt es statt Stütze ein Darlehen, das ist schizophren, das ist die "berühmte" Armut per Gesetz. Man stelle sich mal vor, jemand hat ein Vermögen von 1,00 €, verscherbelt sein Haus, wobei niemand weiß, wie hoch der Ertrag sein wird, um den theoretischen Euro zu verbrauchen und ist dann erst "bedürftig", das ist bekloppt. Das ist ein Rechenexempel, sie müßte sich genau ausrechnen, womit sie besser fährt, um nicht in der Suppenküche zu landen

  • ganz so einfach ist das nicht mit vermögensumschichtung, das haus ist beim antrag angegeben wurde und ein austrag aus dem grundbuch muß der arge angezeigt werden, ebenso ein wertgutachten aus dem ersichtlich ist wieviel wert das haus hat, dann wird noch ein gutachten der stadt erstellen nach verkehrswert und der darf nicht unter dem wertgutachen liegen, ich mach das gerade alles durch und ausser dem freibetrag muß alles zur sicherung des lebensunterhalt genommen werden. aber lass dir auch einen schuldenerlass austellen, beim notar, sonst bist du zwar aus dem grundbuch aber noch haftbar für die schulden wenn ihr die hypothekenverträge gemeinsam unterschrieben habt.solte alles auf seinen namen laufen dann hast du evtl. eine chance weil du ja dann nichts als darlensbasis bekommen hast und dann kannst du dir das geld natürlich in bar geben lassen


    tattoofee

  • Folgende Berechung gilt für die Ermittlung von Vermögen bei einem Eigenheim :
    Verkehrswert (erstellt ein von der Arge beauftrageter Gutachterausschuss des Lankreises)
    ./. Belastungen (Kredite auf das Haus, sog. Restkapital, z.B. Jahreskontoauszug)
    ./. Freibeträge (Lebensalter x 150,-- € + Zusatzfreibetrag einmalig 750,-- € für Anschaffungen)
    = Vermögen

  • ich würde mich nicht auszahlen lassen derzeit, denn ein evtl. wertzuwachs kann später mehr geld bedeuten und das recht bleibt bestehen... und geldwert ist es derzeit nicht, da eigentum nur auf dem ersten anschein besteht, der besitz, also die rechtliche möglichkeit der veräußerung ist hier nicht so einfach wie bei einem auto oder fahrrad, da offensichtlich eine besitzgemeinschaft besteht
    wenn das geld jetzt nicht unmittelbar ein leben retten würde, würde ich die abstandszahlung zu diesen konditionen nicht akzeptieren
    wer weis was der mann vor hat? vielleicht will er das haus beleihen, und da braucht er die abtretbare rangfolge im grundbuch, also sollte der ABSTAND auch gefälligst passen, und wer sagt das das geld HEXE bekommen muss? er kann es genauso gut auch in einem riestergeschützten fond einzahlen oder irgendwas was es vor leistungsbezug schon gab